
© Oliver Schaper
Was droht den Wall-Besetzern von Extinction Rebellion jetzt?
Nach Wall-Blockade
Am Mittwoch haben Aktivisten der Bewegung Extinction Rebellion die Wall-Kreuzung am Stadthaus für mehrere Stunden blockiert. Die Polizei Dortmund hat nun Verfahren eingeleitet.
Etwa fünf Stunden lang haben Klimaaktivisten und -aktivistinnen der Gruppe „Extinction Rebellion“ am Mittwoch (2.9.) ab etwa 16.30 Uhr die Wall-Kreuzung mit der Ruhrallee und der Kleppingstraße am Stadthaus blockiert. Mit der Aktion wollten sie auf die Klima-Krise aufmerksam machen und unter anderem dafür demonstrieren, dass Deutschland vor dem Jahr 2050 CO2-neutral werden soll.
Die Demonstration hat auch zu erheblichen Einschränkungen im Berufsverkehr geführt und einen langen Einsatz von Polizei und Feuerwehr hervorgerufen. Einige der Demonstrierenden müssen nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Staatsanwaltschaft und Stadt verfolgen den Fall weiter
Gegen 25 Personen, die sich nach der Auflösung der Versammlung geweigert haben, die Kreuzung zu verlassen, seien sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gefertigt worden, so Polizeisprecher Torsten Sziesze.
Die Strafanzeigen werden laut Sziesze nun von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt, die Ordnungswidrigkeitsanzeigen landen bei der Bußgeldstelle der Stadt Dortmund.
Versammlungsfreiheit hat hohe Schutzwirkung
Sziesze betont die Bedeutung und Schutzwirkung der in Artikel 8 des Grundgesetzes geregelten Versammlungsfreiheit. Diese schütze auch kritische Meinungsäußerung solange keine Gesetzesverstöße vorliegen.
Im Falle der Demonstration von Extinction Rebellion habe insbesondere die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs eine große Rolle gespielt. Die Polizei habe auch darüber mit den Demonstrierenden gesprochen und mehrere Vorschläge für andere Versammlungsorte mit gleicher Öffentlichkeitswirkung aber geringerer Beeinträchtigung gemacht. Diese haben die Demonstrierenden nicht angenommen.
„Die Polizei ist in jeder Maßnahme an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden“, erklärt Sziesze. „Wir wählen das mildeste Mittel, das erfolgreich durchgesetzt werden kann.“ Welche alternativen Orte genau angeboten wurden, konnte Sziesze im Gespräch am Donnerstagnachmittag nicht sagen.
Alternativmöglichkeiten nicht angenommen
Als die Demonstrierenden die Aktion nicht an einen anderen Ort verlegt haben, sei die Versammlung schließlich aufgelöst worden, berichtet Torsten Sziesze weiter. Daraufhin haben sich einige der Teilnehmenden entfernt, andere seien jedoch der Aufforderung nicht gefolgt.
Von denjenigen Demonstrierenden, die sich der Auflösung der Versammlung widersetzt haben, seien schließlich die Personalien aufgenommen worden und die Kreuzung sei geräumt worden.
Torsten Sziesze betont, „Artikel 8 ist ein hohes Rechtsgut, das wir als Polizei auch schützen, wenn es kritisch wird.“ Allerdings zeigt Sziesze auch Verständnis für diejenigen, die im Stau standen oder Umwege fahren mussten: „Ich kann natürlich auch die Autofahrer verstehen, die sich dadurch eingeschränkt gefühlt haben und auch, dass solche Beeinträchtigungen nicht immer nachvollziehbar sind.“
Geboren in Dortmund. Als Journalist gearbeitet in Köln, Hamburg und Brüssel - und jetzt wieder in Dortmund. Immer mit dem Ziel, Zusammenhänge verständlich zu machen, aus der Überzeugung heraus, dass die Welt nicht einfacher wird, wenn man sie einfacher darstellt.
