Gewalttat Gericht
War es ein Mord? Messer durchtrennte Rippen und Schulterblatt
Am Dortmunder Schwurgericht hat der Mordprozess gegen einen 31-jährigen Mann aus Marl begonnen. Als sich die Tür des Zuschauerbereichs öffnete, herrschte zunächst einmal große Irritation.
Ein 31-jähriger Mann aus Marl muss sich wegen Mordes vor dem Dortmunder Schwurgericht verantworten. Zusammen mit zwei bisher unbekannten Komplizen soll er im April in eine Wohnung in Oestrich gestürmt sein, um dort den Noch-Ehemann seiner Freundin zu töten.
Zwei unbekannte Komplizen
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich der Mann in der Nacht auf den 9. April gezielt mit einem Teleskop-Schlagstock und einem Messer bewaffnete, weil er die Konfrontation mit seinem Gegner suchte. Das spätere Opfer hielt sich in dieser Nacht in der Wohnung seiner Schwester auf.
Nachdem das maskierte Trio die Tür aufgebrochen haben soll, sollen die Angreifer sofort auf den Kontrahenten eingeschlagen haben. Schließlich, so heißt es in der Anklageschrift, zückte der Angeklagte sein Messer und stach mindestens elf Mal auf den wehrlosen Mann ein.
Elf Stichverletzungen
Das Opfer erlitt neben Platzwunden auch zahlreiche tiefe Stichverletzungen. Die Ärzte stellten bei der Obduktion fest, dass die Messerklinge mehrere Rippen und das Schulterblatt des Opfers durchtrennt hatte. Dabei waren unter anderem auch die Lunge und das Herz getroffen worden.Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen konnte das Leben des Verletzten nicht gerettet werden. Als Todesursache gibt die Anklageschrift „Verbluten nach innen und nach außen“ an.
Gesonderter Zuschauereingang
Zu Beginn des Mordprozesses hatte sich das Gericht auf viele Zuschauer aus beiden beteiligten libanesischen Familien eingestellt. Zu diesem Zweck sollten Zuschauer nicht durch den üblichen Eingang, sondern durch einen gesonderten Eingang in den Saal gelassen werden.
Als diese Tür jedoch nach dem Aufruf der Verhandlung geöffnet wurde, herrschte zunächst einmal Verblüffung. Gerade einmal drei Zuschauer hatten sich eingefunden. Und diese verhielten sich völlig ruhig.
Angeklagter sagt Ende des Monats aus
Eine Erklärung zu den Vorwürfen gab der Angeklagte am ersten Verhandlungstag noch nicht ab. Verteidiger Christian Simonis kündigte jedoch an, dass sich das Ende Oktober ändern werde.
Simonis geht aktuell von einer „langen und komplizierten Beweisaufnahme“ aus. Am Rande des Prozesses sagte er außerdem: „Wir sind fest davon überzeugt, dass der Sachverhalt, der am Ende festgestellt wird, nicht der aus der Anklageschrift ist.“
Das Schwurgericht hat bislang Verhandlungstage bis Mitte Dezember festgelegt. Sollte der Angeklagte am Ende tatsächlich wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.