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Wahlplakate überdecken andere: Warum die Stadt nicht einschreitet
Bundestags-Wahlkampf
Der Dortmunder CDU zufolge sind an ihren Wahlplakaten Befestigungen aufgetrennt worden, sodass die Schilder die einer anderen Partei überdeckt haben. Die Stadt Dortmund erklärt die Regeln zum Thema.
Wahlplakate der SPD, der Partei Die Linke und der CDU hängen übereinander an einer Laterne in Hombruch. So weit, so normal. Doch das CDU-Schild hing am Montagmorgen (16.8.) so, dass es das der Linken fast vollständig überdeckt hat.
Zum Anbringen dieser Plakate gibt es klare Regeln, wie Stadtsprecher Maximilian Löchter erklärt: „Den zugelassenen Parteien wird auf entsprechenden Antrag eine zeitlich befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt.“ Damit verbunden sind straßenrechtliche Beschränkungen: Abstände etwa zu Kreuzungen oder Ampeln müssen eingehalten werden, damit die Sicht darauf nicht verdeckt wird.
Kein Verstoß gegen straßenrechtliche Auflagen
Im Fall der Hombrucher Überlappung ist das aber nicht das Problem: „Sofern Wahlplakate einer Partei die Plakate einer anderen Partei überdecken, stellt dies keinen Verstoß gegen die straßenrechtlichen Auflagen und Bedingungen dar“, so Löchter. Ein Einschreiten der Behörde wegen des Straßenrechts „scheidet in diesem Fall aus“.
Die überdeckte Partei könne „gegebenenfalls zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und die Beseitigung einfordern“. Eine Meldung der Situation vom Montag war dem Ordnungsamt am Tag danach aber gar nicht bekannt. Die CDU hatte sofort angekündigt, die Schilder neu zu befestigen. Man habe die Schilder aufgehängt, als die Konkurrenz noch nicht vor Ort war, hieß es.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
