Volksverhetzung und Körperverletzung im Rombergpark Polizei nimmt zwei Männer fest

Volksverhetzung und Körperverletzung im Rombergpark: zwei Festnahmen
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Nach rassistischen Beleidigungen und einem körperlichen Angriff im Rombergpark sind zwei Männer (20 und 21) festgenommen worden. Das teilt die Polizei Dortmund in einer Pressemitteilung mit.

Demnach seien am Freitagabend (21.3.) mehrere Personen im Rombergpark rassistisch von den Männern beleidigt und teils körperlich angegriffen wurden. Aufgrund aufmerksamer Zeugen konnte die Polizei kurz darauf die zwei Männer vorläufig festnehmen.

Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge picknickten am Freitag gegen 20.45 Uhr sechs Personen im Rombergpark. In ihrer Nähe befanden sich laut Polizeiangaben zwei augenscheinlich alkoholisierte Männer, die über eine Musikbox Lieder mit rassistischen Inhalten abspielten. Begleitend dazu tanzten die beiden Männer und gestikulierten in Richtung der Gruppe.

Einer der Männer schlägt zu

Nach einer Weile eskalierte die Situation, als zwei Frauen die Männer ansprachen. Es entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung, bei der die Frauen mehrfach rassistisch beleidigt wurden. Die betroffene Gruppe entschloss sich daraufhin, den Park zu verlassen. Doch die Männer folgten ihnen und beleidigten sie weiter.

Am Eingang des Kirschblütenwegs habe laut Polizei einer der Männer unvermittelt mit den Fäusten auf zwei 20-jährige Frauen eingeschlagen. Zwei Passanten seien daraufhin auf die Situation aufmerksam geworden und verständigten die Polizei. Daraufhin flohen die Männer, konnten jedoch kurz darauf von Einsatzkräften gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Laut Polizei handelt es sich um zwei Dortmunder im Alter von 20 und 21 Jahren. Beide Männer seien bislang offenbar nicht polizeilich in Erscheinung getreten, und nach ersten Ermittlungen bestehen keine Bezüge zur rechten Szene. Der 20-jährige Haupttäter wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen, während der 21-Jährige einen Platzverweis erhielt. Beide sehen sich nun Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung gegenüber.