Viele Dortmunder Katzenhalter müssen ihre Tiere künftig beim Ordnungsamt anmelden

© Foto Gaby Kolle

Viele Dortmunder Katzenhalter müssen ihre Tiere künftig beim Ordnungsamt anmelden

rnKastrationspflicht

In Dortmund tritt am 14. Februar erstmals eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Auf Katzenhalter und wohl auch auf Tierärzte kommen neue Pflichten zu. Verstöße können teuer werden.

Dortmund

, 10.01.2020, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für viele Katzen und ihre Halter gelten ab dem 14. Februar neue Regeln, nachdem der Rat im vergangenen Dezember eine Katzenschutzverordnung nach dem Beispiel vieler anderer deutscher Städte verabschiedet hat. Jahrelang hatten der Dortmunder Tierschutzverein und der Dortmunder Katzenschutzverein für diese Verordnung gekämpft.

Ab dem 14. Februar müssen Katzenhalter ihre Freigängerkatzen und -kater, die fünf Monate alt oder älter sind, kastrieren und mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung kennzeichnen lassen.

Nur nachgewiesene Zuchtkatzen sind von der Kastrationspflicht ausgenommen. Außerdem müssen alle Tiere in einem Katzenregister angemeldet werden, das vom Ordnungsamt der Stadt geführt wird.

Benötigte Angaben

Benötigt werden dazu Angaben zum Geschlecht der Katze, die Daten des Mikrochips oder der Tätowiernummer, Name und Anschrift des Halters und die Angabe, ob die Katze kastriert ist. Abgefragt werden auch die Identifikationsmerkmale der Katze wie zum Beispiel Fellfarbe und -zeichnung. Sollte sich bei den Angaben etwas ändern, ist der Halter ebenso verpflichtet, das dem Register zu melden.

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Der genaue Ablauf zur Erstellung des Katzenregisters ist aber noch nicht klar - etwa, wohin sich Halter von bereits gechippten und kastrierten Katzen mit den entsprechenden Angaben wenden sollen.

Ebenso steht noch nicht fest, inwiefern Tierärzte eingebunden werden können, um die Daten der von ihnen kastrierten und gekennzeichneten Katzen direkt an die Stadt zu übermitteln. Hier gehe es auch um Datenschutz, sagt Stadtsprecher Christian Schön: „Es soll so sicher sein wie möglich, aber auch so einfach wie möglich.“ Hier stünden zur Feinabstimmung noch Gespräche mit allen Akteuren aus.

Es dauert eine ganze Tiergeneration

Rechtsdezernent Norbert Dahmen will die Umsetzung der Katzenschutzverordnung „sensibel handhaben, die Katzenhalter mitnehmen und das Katzenregister im Dialog aufbauen“. Er hofft, dass auch auf Landesebene ein Katzenregister gesetzliche Auflage wird. Bis das Register für Dortmund stehe, werde es wohl „eine ganze Tiergeneration dauern“, vermutet Dahmen.

Auch wenn Katzenhalter, die der Verordnung zuwiderhandeln, ab dem 14. Februar rein rechtlich mit Sanktionen von bis zu 1000 Euro Geldbuße rechnen müssen, setzt die Stadt zunächst auf die Freiwilligkeit der Halter. Sie will – vermutlich im Frühjahr – gemeinsam mit Tierschutz- und Katzenschutzverein eine Öffentlichkeitskampagne starten.

Zuschüsse zu Kastrationskosten

In begründeten Einzelfällen und bei bedürftigen Personen gewähren der Katzenschutzverein und der Tierschutzverein auch 2020 mit der Ausgabe von Kastrationsgutscheinen im Frühjahr und Herbst Zuschüsse zu Katzenkastrationen. Die Stadt will sich daran mit 30.000 Euro im Jahr beteiligen. Die Abwicklung dieses Verfahrens ist noch in der Abstimmung.

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Freigängerkatzen, die nun von Beauftragten der Stadt oder dem Tierschutz- und Katzenschutzverein eingefangen werden, dürfen zur Ermittlung des Halters in Obhut genommen werden. Ist die Katze noch nicht kastriert, kann die Stadt dies anordnen. Der Halter trägt die Kosten - und muss dann die entsprechende Bescheinigung des Tierarztes vorlegen. Ist eine aufgegriffene, nicht kastrierte Katze keinem Halter zuzuordnen, kann sie nach der Unfruchtbarmachung wieder in Freiheit entlassen werden.

Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, Tierleid einzudämmen. Das entsteht, wenn sich Katzen unkontrolliert vermehren, weil nicht kastrierte Freigängerkatzen sich mit freilebenden Katzen paaren. Die daraus entstehenden Nachkommen sind häufig krank, verletzt und unterernährt.