Selbsttests in Schulen sind der Alltag. Doch in den Ferien gibt es für Kinder keinen automatischen Test-Nachweis.

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Verwirrung um 3G-Regel: Testpflicht für Schüler auch in den Herbstferien

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Geimpft, genesen oder getestet - bei vielen Veranstaltungen wird die 3G-Regel angewendet. Bei Kindern gilt sie durch die Tests in Schulen als erfüllt. Doch was ist in den Herbstferien?

Dortmund

, 24.09.2021, 17:14 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ferienprogramm im Zoo oder im Sportverein? Kurzurlaub oder Ausflüge? Ins Hallenbad oder ins Kino? Am 11. Oktober beginnen die Herbstferien. Und in vielen Familien läuft schon die Planung, wie man die zwei Wochen schulfreie Zeit verbringen kann.

Viele Eltern werden dabei vor einem ganz besonderen Problem stehen: Wie können ihre Kinder die 3G-Regel zum Schutz gegen Corona erfüllen, nach der man für bestimmte Veranstaltungen und Orte - etwa den Hallenbad-Besuch oder die Ferienaktion im Dortmunder Zoo - geimpft, getestet oder genesen sein muss.

Während der Schulzeit ist mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes alles geregelt: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gelten grundsätzlich als getestet, weil es in den Schulen inzwischen dreimal wöchentlich Test gibt. Ein zusätzlicher Nachweis ist nicht nötig, im Zweifel reicht der Schülerausweis als Dokument.

Schnelltests für Schüler weiterhin kostenfrei

Doch in den Ferien gibt es keine Schultests und damit keinen automatischen Nachweis. Und das sorgt für die Ferienplanung für besondere Umstände: Schülerinnen und Schüler müssen als Zugang zu 3G-Veranstaltungen entweder einen aktuellen POC-(Antigen-)Test vorweisen oder – wo es die Corona-Schutzverordnung gestattet – einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort vornehmen“, teilt die Pressestelle des NRW-Gesundheitsministeriums auf Anfrage mit.

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Immerhin: Auch wenn die Schnelltests mit Nachweis in diversen Testzentren ab 11. Oktober - also just zum Beginn der NRW-Herbstferien - kostenpflichtig werden, für Schülerinnen und Schüler sind sie weiter kostenfrei. „Diese Woche hat der Bund verkündet, dass Testungen für unter 18-Jährige weiterhin kostenlos sein werden“, teilt das Ministerium mit. Was bleibt, ist der Zeitaufwand für die Tests. Selbsttests zu Hause reichen nicht aus, weil der Nachweis fehlt.

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Einige Veranstalter und Anbieter von Ferienaktionen stellen sich schon darauf ein - wie der Sportverein TSC Eintracht Dortmund. Er unterhält in seinem Sportzentrum an der Victor-Toyka-Straße ein eigenes Testzentrum. Das sei zwar defizitär, soll aber auch mit Blick auf die Ferienregelung weiterbetrieben werden, kündigt der TSC-Vorstandsvorsitzende Alexander Kiel an.

Kostenfreie Tests bis Ende des Jahres

Nach der Regelung des Bundes können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, bis 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Die können sich zwar ebenso wie über Zwölfjährige inzwischen gegen Corona impfen lassen.

„Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.

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