Vergangenes hinter sich lassen und frohen Mutes neu starten, das verbinden die meisten Menschen mit dem Jahreswechsel. Auch Annette und Herbert Rohkämper blickten Silvester hoffnungsvoll in ein neues Jahr – bis sie Neujahr die Tür zu ihrer bis dahin vermieteten Wohnung aufschlossen. Seither ärgern sich die Martener auch mit der DEW21 herum. Es geht zwar nur um wenige Euro, wohl aber auch um das Prinzip: Wer zahlt wofür, wenn der Mieter einfach frühzeitig den Strom kündigt?
Das wohl größere Ärgernis für Familie Rohkämper: Die Wohnung hat der Mieter in schlechtem Zustand zurückgelassen. Sie muss erst renoviert werden. Zu diesem Ärgernis hat ihr Mieter aber auch seinen Stromanschluss bereits deutlich vor dem Auszug abgemeldet. Einen Teil der Kosten übernimmt jetzt sogar die DEW21, andere Posten sollen die Rohkämpers tragen. Aber auf welcher Grundlage? „Wir haben unserem Mieter fristgerecht wegen Eigenbedarfs zu Ende 2024 gekündigt und wollten uns dann am 2. Januar bei der DEW21 telefonisch anmelden“, erzählt Herbert Rohkämper.
„Wurde uns nicht mitgeteilt“
Einige Tage später habe ein anderer Mitarbeiter der DEW21 zurückgerufen und erklärt, dass der Mieter seinen Stromanschluss bereits zum 9. Dezember abgemeldet hatte. „Das hat uns völlig überrascht, uns wurde das gar nicht mitgeteilt“, sagt Annette Rohkämper.
Zwischen dem von Herbert Rohkämper mitgeteilten Zählerstand vom 1. Januar und dem durch den Mieter überlieferten Stand vom 9. Dezember tat sich ein Unterschied von 30 kW auf. „Die Wohnung war ja auch noch gar nicht geräumt, der Mieter immer wieder da“, sagt Annette Rohkämper.
Eine ordentliche Übergabe habe zum Ende des Mietverhältnisses nicht stattgefunden. Die Schlüssel hätten Silvester plötzlich im Hausflur gelegen, ein Übergabeprotokoll gebe es deshalb nicht. „Wir erreichen den auch gar nicht mehr“, so Herbert Rohkämper.
Lieferbeginn zurück datiert
Erst Ende Januar flatterte schließlich Post ins Haus Rohkämper, die aber nicht wirklich Klarheit in die Sache brachte. Der Zählerstand, den Herbert Rohkämper Anfang Januar abgelesen hatte, war in der Auftragsbestätigung für den neuen Strom-Tarif auf den 10. Dezember datiert.
Auch als Lieferbeginn wird der 10. Dezember genannt. „Die Differenz von 30 kW übernimmt offensichtlich DEW21“, erklärt Herbert Rohkämper. „Aber die Zählermiete für den Zeitraum sollen wir tragen.“ Der Dortmunder will es aber eigentlich korrekt haben.

Die Martener schrieben sofort eine E-Mail und baten darum, das Datum für den Zählerstand und den Lieferbeginn zu ändern. Erst über einen Monat später erhielten sie darauf eine knappe Antwort: „Sie wurden automatisch als Eigentümer für den Leerstand angemeldet. Eine Korrektur des Zeitraumes ist nicht mehr möglich“, so die knappe Antwort, die Rohkämpers nicht befriedigte. „Die Wohnung stand gar nicht leer, das Mietverhältnis lief ja noch bis Ende des Monats“, betont Annette Rohkämper.
Wiederum schrieb Herbert Rohkämper zurück, erklärte abermals, dass die Wohnung erst Ende des Jahres geräumt worden sei. „Es geht da um kein Vermögen, aber ich sehe das einfach nicht ein“, sagt Herbert Rohkämper.
Frage nach Rechtsgrundlage
Er bat in seiner E-Mail zudem um Erläuterung der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen. „Es verlässt nichts ohne eine zugrundeliegende Vorschrift ein Unternehmen“, weiß Annette Rohkämper als ehemalige Steuerprüferin. „Ein Mieter kann sich doch nicht einfach so abmelden und der Vermieter soll dann zahlen“, ärgert sie sich – ein Streit ums Prinzip.
Auf eine Antwort auf ihre letzte E-Mail vom 9. März wartet das Paar bislang vergebens. Mit der Komminikation im Haus der DEW21 sind die Rohkämpers nicht zufrieden, auch wenn ihr Anliegen verhältnismäßig klein ist. Zumal sie in einer anderen Angelegenheit bereits ähnlich stockend verlief.
Selber Ärger in anderem Fall
„Aus einer unserer Studentenwohnungen ist ein Mieter ausgezogen. Als sein Mitbewohner den Strom auf sich anmelden wollte, hat das wohl nicht reibungslos geklappt“, erzählt Rohkämper. Im Februar 2025 erhielten schließlich die Rohkämpers als Vermieter eine Rechnung für November 2024.
Zwar zahlte der Mieter diese anstandslos und sofort, der Ärger über die Handhabung der DEW21 bleibt. „Wir erfahren nichts und kriegen einfach eine Rechnung“, sagt Annette Rohkämper.
Kosten mit Kaution verrechnen
Auf Anfrage erklärt DEW21-Pressesprecher Ole Lünnemann, dass die Sache seitens der DEW21 geklärt sei: „Aus den Neuregelungen des Energiewirtschatfsgesetzes geht hervor, dass der Vermieter im Fall einer, auch eigenscheinlichen, vermietungsfreien Zeit in der Pflicht ist“ begründet er.
Da der gekündigte Mieter sich bei seinem Versorger abgemeldet habe, sei die Rechnung deshalb an den Vermieter gegangen.
„Die noch offene Zählermiete können die Rohkämpers von ihrem ehemaligen Mieter zurückverlangen oder auch mit der Kaution verrechnen“, schlägt Lünnemann vor. Angesprochen auf die wochenlange Bearbeitungszeit der E-Mails erklärt Lünnemann: „Wir haben ein wahnsinnig hohes Aufkommen an Anfragen, da kann es vor allem in solch einem speziellen Fall einfach ein paar Wochen dauern, bis die Anfragen bearbeitet werden.“
„Da müssen ja ganz schön viele Beschwerden eingehen...“, schiebt Annette Rohkämper noch eine letzte Spitze hinterher, bevor der Fall dann auch für sie abgeschlossen sein sollte.