Dieser Unfall hat viele Menschen in Dortmund geschockt und großes Mitgefühl ausgelöst: Am 21. Februar wurde ein erst eineinhalb Monate altes Baby durch einen alkoholisierten Audi-Fahrer schwer verletzt. Der 44-Jährige Dortmunder verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet auf den Gehweg und erfasste dort eine Mutter mit ihrem Kinderwagen.
Über drei Monate später hat die Staatsanwaltschaft Dortmund nun den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unfallfahrer beantragt. Das berichtete am Montag (5.6.) Staatsanwalt und Pressesprecher Henner Kruse auf Anfrage. Gleichzeitig nannte er neue Details zum dramatischen Unfall auf der Jungferntalstraße in Dortmund-Rahm beziehungsweise im Jungferntal.
1,12 Promille im Blut
So habe der Fahrer wegen „absoluter Fahruntüchtigkeit“ die Kontrolle über seinen Pkw verloren. „Laut Blutprobe hatte er 1,12 Promille im Blut“, so Henner Kruse. Zunächst sei sein Wagen mit einem geparkten Auto kollidiert, danach habe er mit der „Wucht des Aufpralls“ Mutter und Tochter erfasst.
Das Baby sei aus dem Kinderwagen auf den Gehweg geschleudert worden und habe schwere Kopf- und Bauchverletzungen erlitten. Henner Kruse nennt unter anderem ein Schädelhirntrauma und eine Schädelfraktur. Bei der Mutter (25) seien Becken- und Unterschenkelprellungen diagnostiziert worden.

Das kleine Mädchen musste über Wochen intensivmedizinisch behandelt werden, Mitte März gab es seitens der Polizei Dortmund gute Nachrichten: Das Baby sei außer Lebensgefahr, berichtete ein Polizeisprecher. Gleichzeitig räumte er ein: Die Spätfolgen der schweren Verletzungen müsse man erst einmal abwarten.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem Unfallfahrer fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor. Sie fordert in ihrem Strafbefehl 120 Tagessätze à 25 Euro (3000 Euro). „Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Netto-Monatsgehalt, sodass sie jeder für gleich schmerzhaft empfindet“, sagt Kruse.
Noch nicht rechtskräftig
Darüber hinaus hat der zuständige Staatsanwalt beantragt, dass dem Dortmunder die Fahrerlaubnis entzogen wird. Frühestens nach neun Monaten könne er eine neue beim Straßenverkehrsamt beantragen, erklärt Kruse. „So lange gilt die Sperrfrist.“ Entscheidungsbefugt sei hier allein das Straßenverkehrsamt. Bereits direkt nach dem Unfall wurde dem 44-Jährigen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Kruse betont, dass der am 30. Mai dem Amtsgericht Dortmund zugestellte Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. „Der Mann hat 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.“ Sollte dies nicht der Fall sein, komme der von einem Richter unterschriebene Strafbefehl der Vollstreckung eines Gerichtsurteils gleich. Gerade bei Straßenverkehrsdelikten werde häufig auf Gerichtsverhandlungen verzichtet.
Schwerer Unfall mit sechs Wochen altem Säugling: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund
Schrecklicher Unfall mit Baby im Jungferntal: Fahrer hatte wohl Alkohol getrunken
Schrecklicher Verkehrsunfall im Jungferntal: Wie geht es dem schwerverletzten Baby?