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Verfahren gegen JP Kraemer eingestellt: Zu langsam für ein Rennen
Auto-Influencer und Tuner
Gegen JP Kraemer wird nicht mehr wegen des Verdachts auf ein illegales Autorennen ermittelt. Auch weil bei der ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsübertretung noch Luft nach oben gewesen wäre.
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat das Verfahren gegen den Dortmunder Auto-Influencer und Tuner Jean Pierre Kraemer eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Gegen Kraemer wurde wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ermittelt.
Das Verfahren war eröffnet worden, nachdem im Internet ein Video zu sehen war, in dem der Moderator in einem Elektro-Porsche mit auf dem Tachometer erkennbaren 142 km/h durch einen Straßenabschnitt im Kreis Olpe fährt. An diesem liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte später Ermittlungen gegen Jean Pierre Kraemer als mutmaßlichen Fahrer des Porsches aufgenommen.
Was ist „eine höchstmögliche Geschwindigkeit“?
Warum das Verfahren gegen Kraemer jetzt eingestellt wurde, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen so: Um wegen eines sogenannten Alleinrennens als Straftat bestraft zu werden, reiche eine reine Geschwindigkeitsübertretung nicht aus. Das Gesetz (§ 315d StGB) sehe vor, dass dies mit dem Ziel geschehen muss, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erreichen.
Was genau jedoch „eine höchstmögliche Geschwindigkeit“ ist, dazu gebe es von verschiedenen Gerichten verschiedene Auslegungen.
Amtsgericht lehnte Antrag der Staatsanwaltschaft ab
Das Fahrzeug, das in der ausschlaggebenden Szene in dem Video zu sehen ist, ist ein Porsche Taycan. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft könne dieser eine Höchstgeschwindigkeit von 260 km/h erreichen. 140 km/h könne das Fahrzeug in wenigen Sekunden erreichen. Die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ des Porsche sind die im Video gefahrenen 142 km/h also nicht.
Vor diesem Hintergrund habe das Amtsgericht Siegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis von Jean Pierre Kraemer abgelehnt. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und an die Bußgeldstelle des Kreises Olpe abgegeben.
Bußgeld und Fahrverbot noch möglich
Die Bußgeldstelle bearbeitet den Fall nun als mögliche Ordnungswidrigkeit weiter, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Laut dem zuletzt geltenden Bußgeldkatalog für NRW könnten auf Kraemer Punkte beim Kraftfahrtbundesamt oder ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot zukommen.
Allerdings: Kurz nachdem der Vorfall rund um das Video bekannt geworden war, war ein Formfehler in der Straßenverkehrsordnung aufgefallen. Ob der Bußgeldkatalog anwendbar ist, ist also nicht klar.
Geboren in Dortmund. Als Journalist gearbeitet in Köln, Hamburg und Brüssel - und jetzt wieder in Dortmund. Immer mit dem Ziel, Zusammenhänge verständlich zu machen, aus der Überzeugung heraus, dass die Welt nicht einfacher wird, wenn man sie einfacher darstellt.
