Urteil zum Gehweg-Parken So reagiert die Stadt Dortmund

Urteil zum Gehweg-Parken: Stadt wartet Revision ab
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Fast überall in deutschen Städten mit hoher Wohnraumdichte wird das Gehweg-Parken zunehmend zum Streitthema – zum einen unter Anwohnern, zum anderen zwischen Anwohnern und dem Ordnungsamt. Die einen wollen, dass mehr Knöllchen geschrieben werden, die anderen sind die Leidtragenden, die zahlen müssen.

Parken halb auf dem Bürgersteig ist verboten, wenn nicht ausdrücklich per Schild und Markierung erlaubt, aber häufig seit Jahrzehnten geduldet; denn es gibt oft einfach zu wenig legalen Parkraum für die vielen Anwohner und ihre immer größeren Autos. Das ist auch in Dortmund so.

Stadt geht von Revision aus

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dazu jetzt ein Urteil gefällt und kommentiert. Das besagt kurz zusammengefasst: Die Stadt muss grundsätzlich gegen Autofahrer vorgehen, die auf Gehwegen parken. Aber das Gericht räumt ihr einen Ermessensspielraum ein.

Ab einer Rest-Gehwegbreite von unter 1,50 Meter müssen die Behörden tätig werden. Das Gericht empfiehlt der Verkehrsüberwachung zu ermitteln, wo das Problem besonders drängt, und darauf aufbauend ein Priorisierungskonzept für die gesamte Stadt zu erstellen.

Wie geht die Stadt Dortmund mit dem Urteil um? Auf Anfrage der Redaktion erklärte Stadtsprecher Maximilian Löchter am Freitag (10.3.), das Rechtsamt gehe davon aus, dass man in Bremen in die Berufung gehen werde. Das OVG hat eine Revision zugelassen. Darauf wolle man warten, ehe man sich äußere, so Löchter. Die Berufungsfrist sei voraussichtlich bis Anfang April geklärt. Dann sei man sprachfähig.

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