Weil er zur sichereren Überzeugung der Richter seine hochschwangere Freundin (18) aus Datteln gedemütigt und vergewaltigt hat, muss ein Dortmunder (22) für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die 2. Strafkammer am Bochumer Landgericht glaubte nicht an eine vom Angeklagten aufgebrachte Lügen-Intrige.
Mit Blick auf den Nachweis der schweren Anschuldigungen durch die junge Frau aus Datteln ergab sich in den Augen der Richter am Ende des mehr als drei Monate andauernden Prozesses ein „rundes Bild“.
Man habe überhaupt keine Zweifel daran, dass sich die Übergriffe so abgespielt haben, wie es die zur Tatzeit 18-Jährigen erst bei der Polizei und dann auch vor Gericht geschildert hat, hieß es beim Urteil.
Mitberücksichtigt habe man in diesem Zusammenhang auch belastende Chat-Nachrichten sowie nicht zuletzt auch eine spontan von dem 22-Jährigen gegenüber einem Polizeibeamten abgegebene, die Vorwürfe dem Grunde nach einräumende Äußerung.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen mutmaßliche Zwischenfälle im März und im Juni 2024. Die 18-Jährige soll damals von dem jetzt Verurteilten hochschwanger gewesen, das Verhältnis der beiden zueinander bezeichnete die Anklage als eine „On-Off-Beziehung“.
Vor der ersten mutmaßlichen Vergewaltigung soll der 22-Jährige die schwangere Frau in ihrer Wohnung am Westring in Datteln erst ins Gesicht geschlagen und dann brutal über sie hergefallen sein, obwohl das mutmaßliche Opfer zuvor bereits über massive Schmerzen geklagt hatte.
Am 6. Juni 2024 soll der Mann aus Dortmund seine schwangere Freundin erst mehrfach mit einem Gürtel auf das Gesäß und mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben.

„Widerwillig und aus Angst“
Vor einer dann folgenden zweiten Vergewaltigung soll er die Dattelnerin zunächst noch in der Dusche eiskalt abgeduscht haben, so dass die hochschwangere Frau Atemnot erlitt und aus panischer Angst um das ungeborene Kind schließlich gebettelt haben soll: „Mach‘ was Du willst, aber schlag mich nicht.“
„Widerwillig und allein aus Angst vor weiteren Schlägen“, so die Anklageschrift wörtlich, soll die 18-Jährige dann jegliche Gegenwehr aufgegeben und von dem Mann vergewaltigt worden sein.
Der 22-Jährige war damals drei Tage nach dem zweiten Vorfall festgenommen worden. Beim Prozessauftakt am 11. November 2024 hatte er über seinen Verteidiger Axel von Irmer die Vorwürfe sofort vehement bestritten.
Im weiteren Prozessverlauf hatte die Verteidigung massive Zweifel an der belastenden Aussage der Dattelnerin gesät, den Antrag auf Hinzuziehung einer Glaubwürdigkeitsexpertin lehnte das Gericht aber ab.
Der Haftbefehl bleibt laut Urteil aufrechterhalten. Der Angeklagte kann gegen den Schuldspruch noch Revision einlegen.