Unruhe im Spar- und Bauverein Dortmund Anwälte prüfen mögliche Regelverstöße

Unruhe im Spar- und Bauverein: Compliance-Verfahren gegen Führungskraft
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Es gibt Unruhe beim viertgrößten Wohnungsbesitzer in Dortmund. Der baldige Abgang von Vorstandschef Franz-Bernd Große-Wilde ist nicht die einzige Personalie, die den Spar- und Bauverein Dortmund beschäftigt.

Seit Monaten läuft nach Informationen unserer Redaktion ein Compliance-Verfahren gegen eine Führungskraft in der Wohnungsgenossenschaft.

Dieser wird vorgeworfen, gegen interne Regeln verstoßen zu haben. Mehrere Quellen bestätigen, dass ein Verfahren läuft. Dieses hat bislang kein Ergebnis hervorgebracht. Es steht also noch nicht fest, ob tatsächlich ein Verstoß gegen eine Compliance-Richtlinie vorliegt. Der Aufsichtsrat hat bei einer Anwaltskanzlei eine von verschiedenen Quellen als „Gutachten“ bezeichnete juristische Bewertung in Auftrag gegeben. Diese Bewertung soll bereits vorliegen.

Hintergrund sind mutmaßliche Verstöße gegen die „Dienstanweisung Compliance“ des Spar- und Bauvereins. In dieser heißt es, dass Nebentätigkeiten nur erlaubt sind, „wenn dadurch die Arbeitskraft nicht eingeschränkt beziehungsweise die Leistungsfähigkeit gemindert wird und kein Interessenkonflikt damit verbunden ist. […] Insbesondere Nebentätigkeiten, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit der Spar- und Bau eG stehen, sind nicht erlaubt.“

Was die Sparbau-Führungskraft sagt

Im Kontext dieser internen Compliance-Vorgabe werden auch die Vorwürfe gegen die Führungskraft erhoben. Die Führungskraft hat sich nach Recherchen unserer Redaktion intern noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Aufsichtsrat wollte sich unserer Redaktion gegenüber nicht zum Verfahren äußern. Das Ergebnis des Compliance-Verfahrens steht aus – und damit auch, welche möglichen Folgen dies hätte.

Im Anhang der „Dienstanweisung Compliance“ wird Vorständen, anderen Führungskräften und Mitarbeitern des Spar- und Bauvereins Dortmund ein „Selbstcheck“ empfohlen, ob eine bestimmte Handlung unter Compliance-Gesichtspunkten kritisch sein könnte. „In einer solchen Situation kann sich der Beschäftigte die folgenden Fragen stellen“, heißt es im Anhang der Dienstanweisung:

  • „Habe ich ein gutes Gefühl bei der Sache oder bin ich beunruhigt?“
  • „Was wäre, wenn es morgen in den Medien stünde?“
  • „Was würden meine Familie und Freunde dazu sagen?“

Die Hauptverwaltung von Sparbau an der Kampstraße.
Die Hauptverwaltung von Sparbau an der Kampstraße. © Dennis Pesch

Die Führungskraft ließ anwaltlich mitteilen, dass die „erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren“. Diese habe „weder gegen Compliance-Vorschriften des Spar- und Bauvereins eG Dortmund noch gegen arbeitsrechtliche Regelungen verstoßen.“ Ihren Aufgaben komme sie in vollem Umfang und mit großer Verantwortung und Engagement nach. Auch das „Gutachten“ sei ihr weder bekannt noch wurde ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Führungskraft kündigte an, „die notwendigen arbeitsrechtlichen Schritte einzuleiten.“

Sparbau-Vorstand schaltet Höcker-Anwaltskanzlei ein

Der Spar- und Bauverein Dortmund, dessen Vorstand und Vorstandschef Franz-Bernd Große-Wilde äußerten sich ebenfalls zu dem Verfahren. Sie lassen sich presserechtlich von der Medienrechtskanzlei Höcker vertreten. Diese hat in der Vergangenheit prominente Mandanten vertreten. Zu denen gehörten kürzlich das britische Model Naomi Campbell. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben Politikern aller Parteien im Bundestag, insbesondere der CDU. Bekanntheit erlangte die Kanzlei auch dadurch, dass sie auch regelmäßig Vertreter und Mitglieder der rechten Partei AfD vertritt.

Carsten Brennecke, Anwalt der Kanzlei, teilte im Namen des Spar- und Bauvereins, des Vorstands und im Namen von Vorstandschef Große-Wilde unserer Redaktion am Mittwoch (9.10.) mit: „Soweit Ihnen eine anwaltliche rechtliche Bewertung vorliegt, die mutmaßlich durch den Aufsichtsrat beauftragt wurde, handelt es sich dabei nicht etwa um ein aussagekräftiges Gutachten, sondern um eine einseitige Meinungsäußerung ohne Aussagekraft.“

Als Grund nannte Brennecke, dass „die von der Verdachtsäußerung Betroffenen, [Name der Führungskraft wurde von unserer Redaktion entfernt], sowie unsere Mandanten, vor der anwaltlichen Meinungsäußerung noch nicht einmal angehört wurden und keine Gelegenheit hatten, den Sachverhalt zu vervollständigen und entlastende Informationen zur Berücksichtigung zu übermitteln.“ Der Führungskraft wird vorgeworfen, gegen den Absatz zu Nebentätigkeiten verstoßen zu haben.

Sparbau-Vorstand leitet Prüfung von Compliance-Fall ein

Der Anwalt des Sparbau-Vorstands teilte weiter mit, dass das als „Gutachten“ bezeichnete Papier „von vorneherein von einem einseitigen und unvollständigen Sachverhalt ausgeht.“ Dies führe dazu, dass das Papier „schon aufgrund der Unvollständigkeit des Sachverhalts, auf der sie beruht, keine belastbare Aussagekraft zu einem Verdacht eines Compliance-Verstoßes treffen kann.“

Außerdem erklärte der Vorstand in der Stellungnahme, dass er „nach Kenntnis eines möglichen Verdachts eines Compliance-Verstoßes tätig wurde“. Dieser sei „überobligatorisch tätig geworden“, die betriebsinterne Compliance-Beauftragte sei eingeschaltet worden.

Der Schriftzug an der Fassade eines Wohnhauses von Sparbau Dortmund.
Der Schriftzug an der Fassade eines Wohnhauses von Sparbau Dortmund. © Dennis Pesch

Diese habe Ermittlungen aufgenommen und das „sogar auch unter Einschaltung eines externen Rechtsanwalts“. Der Sparbau-Vorstand habe „eigene Sachverhaltsrecherchen“ angestoßen und eine weitere externe Kanzlei mit der „auch juristischen Aufarbeitung der Verdachtsmomente“ beauftragt.

Insgesamt sind damit drei verschiedene Kanzleien mit dem Compliance-Verfahren beschäftigt. Eine Kanzlei wurde vom Aufsichtsrat beauftragt, eine von der Compliance-Beauftragten des Spar- und Bauvereins und eine vom Vorstand um den im Jahr 2025 abtretenden Chef Große-Wilde.

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