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Unrenovierte Wohnungen zur Miete – Angebote sind in Dortmund keine Seltenheit mehr
Wohnungsmarkt
In Zeiten wachsenden Wohnungsmangels in Dortmund haben Angebote eine Chance, die noch vor Jahren auf wenig Interesse gestoßen wären. Unrenovierte Wohnungen schrecken niemanden mehr ab.
Sofort verfügbar, gut gelegen, günstig – aber vollkommen unrenoviert: Wer in Dortmund nach Mietwohnungen sucht, stößt regelmäßig auf solche Angebote.
Der Dortmunder Bernd Schoppe entdeckte über den Eigentümerverband Haus & Grund ein solches Wohnungsangebot. Er zeigte sich verwundert darüber, dass sich Vermieter „trauen“, solche Wohnungen zur Vermietung anzubieten und vom künftigen Mieter zu verlangen, diese zu renovieren.
Diese Redaktion ist dem nachgegangen. Ist das wirklich so ungewöhnlich, dass der Mieter nach eigenen Vorstellungen Boden und Wände gestaltet, dafür selbst bezahlt?
Tendenz: Auch unrenovierte Wohnungen sind schnell wieder vom Markt
Es gibt keine belastbaren Zahlen, wie viele Wohnungen in Dortmund unrenoviert vermietet werden. Aber auf Nachfrage beim Mieterverein Dortmund und beim Eigentümerverband Haus & Grund wird eine Entwicklung sichtbar.
„Zu Zeiten von entspannten Wohnungsmärkten war der optimale Zustand der Wohnung wichtig, um eine Wohnung loszuwerden, jetzt muss es nicht mehr unbedingt sein“, sagt Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund.
Eine Dortmunder Hausverwaltung, die eine unrenovierte Wohnung vermittelt, teilt mit, dass es zahlreiche Anfragen für das Objekt gebe. Mehrere andere unrenovierte Wohnungen sind schon nach wenigen Tagen schon vergeben.
Vermieter haben weiterhin einen hohen Anspruch an die Qualität der Wohnungen
Vonseiten des Eigentümerverbandes Haus & Grund heißt es, dass der Großteil der Vermieter nach wie vor einen hohen Anspruch die Qualität der Wohnungen habe und sie entsprechend ausgestattet anbiete.
„Aber die Wohnung unrenoviert zu übergeben, kann im Einzelfall günstiger sein, weil der Mieter seine eigenen Vorstellungen umsetzen kann“, sagt Christian Kretz, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund.
Mieter haben mehr Rechte als früher. Der Bundesgerichtshof fällte 2018 eine richtungsweisende Entscheidung über die Frage nach Schönheitsreparaturen.
Lange galt, dass auch in einer ursprünglich unrenoviert übergebenen Wohnung bestimmte Reparaturen vom Mieter bei Auszug bezahlt werden mussten. Das hat sich geändert. Wer als Vermieter eine Wohnung unrenoviert übergibt, hat keinen Anspruch darauf, sie renoviert zurückzuerhalten.
Ein entscheidender Faktor ist die Einigung über den finanziellen Ausgleich für das Selbst-Renovieren. Das Äquivalent sollte in etwa den Investitionskosten des Mieters entsprechen. Der Mieterverein rät, die Kosten vorher gut zu kalkulieren und zu prüfen, ob sich hinter Renovierungsmaßnahmen Mängel verbergen.
Seit 2010 Redakteur in Dortmund, davor im Sport- und Nachrichtengeschäft im gesamten Ruhrgebiet aktiv, Studienabschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Ohne Ressortgrenzen immer auf der Suche nach den großen und kleinen Dingen, die Dortmund zu der Stadt machen, die sie ist.
