Treibjagd zwischen Dortmunder Süden und Schwerte Schilder sorgen für Diskussionen

Treibjagd zwischen Dortmund und Schwerte: Schilder sorgen für Diskussionen
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Die großformatigen Plakate waren nicht zu übersehen. Ab Sonntag (28.1.) hingen sie an vielen prominenten Stellen im Dortmunder Süden – vor allem im Bereich der Syburger Straße an der Stadtgrenze zu Schwerte. Auf den unterschiedlich gestalteten Plakaten sind Hunde und Wildschweine abgebildet, dazu gibt es einen Warnhinweis für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: „Hunde und Wild kreuzen die Fahrbahn.“

Doch wer hat diese Plakate aufgehängt, die inzwischen wieder verschwunden sind – und waren sie überhaupt legal? Diese und weitere Fragen stellten sich Anwohnerinnen und Anwohner. Die Stadt Dortmund klärt nun auf, was es mit den Warnhinweisen im Bereich des Ebbergs auf sich hatte. Diese waren sowohl auf Schwerter als auch auf Dortmunder Gebiet zu finden.

Treibjagd am Montag

Die städtischen Behörden hatten demnach Kenntnis von der Treibjagd, auf die mithilfe der Schilder hingewiesen wurde. Am Montag (29.1.) ging es den Wildschweinen an den Kragen. „Der Unteren Jagd- und Fischereibehörde ist bekannt, dass unter anderem in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Dortmunder Süden gelegentlich sogenannte Bewegungsjagden (‚Drückjagden‘) insbesondere auf Wildschweine stattfinden“, sagt Stadt-Pressesprecher Christian Schön.

Plakate im Dortmunder Süden weisen auf eine Treibjagd hin.
Ab Dortmund-Holzen in Richtung Syburg waren mehrere dieser Plakate am Straßenrand aufgestellt worden. © Jörg Bauerfeld

Und weil die Tiere, wenn sie erst einmal auf der Flucht vor der Hundemeute sind, auch vor den Stadtgrenzen nicht Halt machen, werden die Schilder für die Dauer der Jagd an den Wegen und Straßen aufgehängt.

„Solche Schilder dienen kurzfristig und vorübergehend dazu, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht mögliche Unfälle zu verhindern. Denn während einer solchen Jagd kann es passieren, dass Wild und Hunde plötzlich auf die Straße laufen, um auf die andere Seite zu gelangen“, erklärt Christian Schön.

Keine Anmeldepflicht

Besteht da nicht die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer völlig überrascht werden? Um diese Problematik zumindest zu verringern, so Schön, würden sogenannte Bewegungsjagden in der Regel nur an einem Tag stattfinden. Die angebrachten Hinweise würden danach sofort wieder entfernt.

Solche Drück- oder andere Gesellschaftsjagden müssen übrigens nicht bei der Unteren Jagdbehörde angemeldet werden. „Die Behörde ist auch nicht in den Ablauf der Jagd eingebunden oder für organisatorische Maßnahmen zuständig. Die Jägerinnen und Jäger sind aber gut beraten, die Polizei vorab zu informieren, damit die Beamten bei eventuellen Nachfragen besorgter Personen Bescheid wissen“, sagt Christian Schön.

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