Verkehr
Transporter-Ärger im Dortmunder Westen: Halter entfernte Wagen nicht
Auf einem Marktplatz im Dortmunder Westen hat ein nicht zugelassener Transporter lange für Unmut gesorgt. Der Halter hätte ihn nun entfernen sollen. Das hat er nicht rechtzeitig getan.
Monatelang stand er immer wieder in einer Ecke des Marktplatzes in Marten: ein weißer, schon recht ramponierter Transporter aus Osteuropa. Bei Anwohnern sorgte er für Ärger. Besonders Reiner Gallen, „Marktmeister“ und stark engagiert im Stadtteil, sorgte sich, dass der Marktplatz eine „Schmuddelecke“ bekommen könnte. Was ihn vor allem störte: Er will beobachtet haben, dass in dem Transporter auch gewohnt werde.
Ein dauerhaftes Übernachten wäre laut Stadt verboten. Allerdings lagen dem Ordnungsamt dazu keine Erkenntnisse vor, hieß es bei der Stadt. Es gab aber ein anderes Problem: Der weiße Transporter war „seit wenigen Tagen“ nicht mehr zugelassen, als das Ordnungsamt Mitte Mai zur Kontrolle nach Marten kam. Es hinterließ einen Aufkleber auf dem Auto: Der Halter soll das Fahrzeug entfernen – und das spätestens bis zum 28.5.
Ende Mai wurde der Transporter abgeschleppt
Die Frist ist jedoch abgelaufen, ohne dass der Aufforderung nachgekommen wurde, wie eine erneute Anfrage bei der Stadt ergab. Das Ordnungsamt handelte: Da auch der Verantwortliche „bis dato nicht explizit erreicht werden konnte, wurde es (das Fahrzeug, Anm. d. Red.) auf Veranlassung des Ordnungsamtes am 30.5.22 abgeschleppt“.Vor Christi Himmelfahrt stand der weiße Transporter noch auf dem Marktplatz. An seiner Tür der Zettel vom Ordnungsamt, dass der Wagen bis zum 28.5. zu entfernen sei. © Natascha Jaschinski
Fahrzeug könnte verschrottet werden
Der Fahrzeughalter kann seinen Wagen gegen Zahlung der aufgelaufenen Kosten auslösen. Der Halter des roten Transporters, der auch oft auf dem Martener Marktplatz steht, hat dies im vergangenen Sommer getan: Auch dieses Fahrzeug war abgeschleppt worden, weil ihm die Zulassung fehlte. Mittlerweile ist es laut Stadt ordnungsgemäß angemeldet.
Meldet sich der Halter des weißen Vans nicht „in angemessener Frist“, wird das Fahrzeug verschrottet, so Löchter. Parallel läuft zudem noch ein Bußgeldverfahren: Denn nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf „öffentlicher Wegefläche“ abgestellt werden. Hier drohen 60 Euro Bußgeld, für Wiederholungstäter noch mehr.
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