Ein 44-Jähriger randaliert, greift Polizisten an und will im Streifenwagen flüchten. Die Beamten setzen einen Taser ein, um ihn zu stoppen. Noch auf der Straße kollabiert der Mann. Später im Krankenhaus wird sein Tod festgestellt.
Was am frühen Morgen des 19. Oktober 2022 auf der Wittener Straße in Dortmund-Dorstfeld passierte, ist bekannt – allein schon durch viele Zeugen aus den Häusern rund um das Geschehen. Unklar war bisher noch: Warum starb der Mann? Trifft die Polizisten eine Schuld? Waren ihre Bodycams überhaupt eingeschaltet?
Thema im NRW-Innenausschuss
Zumindest auf die letzte Frage gibt es eine eindeutige Antwort: Nein. So steht es im Bericht der Staatsanwaltschaft, der zitiert wird in einer Vorlage für den NRW-Innenausschuss am Donnerstag (15.12.).
Die SPD hatte wissen wollen: Wie ist der Stand bei diesem und beim Fall von Mohamed D., dem im Sommer von Dortmunder Polizisten erschossenen 16-Jährigen? Und zum Tod des 44-Jährigen gibt es tatsächlich neue Details.
Keine Bilder aufgezeichnet
Die Ermittlungen hätten ergeben, so die Staatsanwaltschaft, „dass die Bodycams der am Einsatz beteiligten Beamten und die in den Dienstfahrzeugen installierten Kameras Aufzeichnungen nicht gefertigt haben“.
Ähnlich wie beim Fall Mouhamed D. blieben die Bodycams also aus. Dennoch kommt das Innenministerium beim Dorstfelder Fall zum Schluss: „Anhaltspunkte für mögliche Dienstvergehen haben sich bislang nicht ergeben.“
Schwer herzkrank
Denn das Ergebnis der Obduktion zeigt: Der 44-Jährige war schwerkrank. Die „Herzerkrankung des Verstorbenen war derart schwer, dass es jederzeit zu einer malignen Herzrhythmusstörung bis hin zu einem plötzlichen Herztod kommen konnte“, heißt es dort.
Zudem: Der 44-Jährige hatte zum Zeitpunkt seines Todes nicht nur Alkohol im Blut. Das forensisch-toxikologische Gutachten wies auch Drogen im Körper nach: Amphetamin, Norophedrin und Salbutamol. Das in Zusammenhang mit der Vorerkrankung lässt den Staatsanwalt vorsichtig formulieren:
„Es soll nicht auszuschließen sein, dass dies – insbesondere unter Berücksichtigung der im Obduktionsprotokoll beschriebenen Herzvorerkrankung – den Eintritt des Todes begünstigt hat.“ Allerdings seien die Ermittlungen immer noch nicht ganz abgeschlossen.

Zwei Ergebnisse fehlen noch
Ausstehen würde beispielsweise noch der „abschließende Bericht zur Auswertung der am Einsatz beteiligten Elektroimpulsgeräte (DEIG)“, also zum Taser-Einsatz. In Auftrag gegeben seien zudem eine „neuro-pathologische Untersuchung des Gehirns des Verstorbenen“ und „das abschließende rechtsmedizinische Gutachten zur Todesursache“.
Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Dortmund zusammen mit dem Polizeipräsidium des Kreises Recklinghausen. Das übernimmt aus Neutralitätsgründen, wenn es um Einsätze der Polizei Dortmund mit Todesfolge geht.
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