Ist das „Tiny Village“ in Sölde Geschichte? Gerichtsurteil sorgt für heftige Verzögerung

Gerichtsurteil sorgt für heftige Verzögerung beim „Tiny Village“
Lesezeit

Es war kein leichter Gang, den Gerhard Kampert, Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, im November 2023 vor sich hatte. Denn er musste den Mitgliedern der Bezirksvertretung Aplerbeck mitteilen, dass sich eines der prominentesten Bauprojekte Dortmunds weiter verzögern wird. Es ging um das geplante „Tiny Village“ westlich der Emschertal-Grundschule in Sölde.

Mehr als 20 Tiny Häuser (Wohnhäuser im Kleinformat) sollen hier entstehen. Ein Projekt, das, als es 2019 bekannt wurde, in ganz NRW hohe Wellen schlug. Auf dem Gelände des ehemaligen Grundschulsportplatzes sollte das Leuchtturmprojekt umgesetzt werden. Doch das Projekt wurde „zugeklagt“, das Grundstück nur noch provisorisch genutzt und nun wuchert es so langsam zu.

Schulgelände in Dortmund-Sölde.
Direkt hinter dem Schulgelände soll das „Tiny Village“ beginnen. Rechts ist das Tor zum ehemaligen Sportplatz zu sehen. Hier soll auch später die Einfahrt sein. © Montage Bauerfeld

Erste Vermessungen

Anfang 2023 schien plötzlich Bewegung in die Sache zu kommen. Erste Vermessungen des Geländes fanden statt. Doch dabei und bei guten Worten blieb es bis heute. Keine Spur von der allseits hochgelobten Siedlung mit den kleinen Häusern. Auch auf der Projektwebsite kleinehaeuserdortmund.de geht es nicht wirklich weiter.

Wurden hier seit 2020 Online-Konferenzen der Interessenten und der Projektverantwortlichen veröffentlicht, herrscht seit Ende 2022 auch hier Ruhe. Zumindest gibt es aber offenbar noch Bautreffen von Interessierten.

Das Letzte fand am 21. Mai 2024 statt. Unklar ist nach wie vor, welche Kosten auf mögliche Interessenten zukommen. Lag der Bodenrichtwert rund um den Bereich des geplanten „Tiny Village“ im Jahr 2022 bei 350 Euro, könnten es heute (Stand 27.5.) schon über 400 Euro sein.

Aber wo ist der Haken, warum wird nicht gebaut? Es scheint rechtliche Gründe zu haben. Denn am 23. März 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ap 235 – westlich der Grundschule Emschertal“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Eigentlich ein alltäglicher Vorgang.

Nur, dass dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Strich durch die Rechnung machte. „Mit Urteil vom 18. Juli 2023 hat das Gericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Satz 1 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung überplant werden dürfen“, erklärt Alexandra Schürmann, Pressesprecherin der Stadt Dortmund.

Neues Bebauungsplanverfahren

„Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist es notwendig, das Bebauungsplanverfahren ‚Ap 235 – westlich Emschertal-Grundschule‘ rechtssicher anzupassen und zu ändern“, sagt Alexandra Schürmann weiter. Doch was bedeutet das für das „Tiny Village“? Es wird praktisch wieder bei Null angefangen. „Das Planverfahren wird nun als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung fortgeführt“, erklärt die Stadt-Pressesprecherin.

Die sogenannte Öffentlichkeitsbeteiligung müsse erneut durchgeführt werden. Darüber entscheidet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 12. Juni 2024. Und dann muss abgewartet werden, wenn es keine Widersprüche gibt, ob und wann der Bebauungsplan „Ap 235“ Rechtskraft erlangt. Es kann also noch dauern mit den kleinen Häusern in Sölde. Das Warten auf das „Tiny Village“ geht weiter.