Systematisch Sozialhilfe erschlichen Diese Strafen kassieren ein „Fake-Chef“ und sein Fälscher

Systematisch Sozialleistungen erschlichen: Bis zu fünf Jahre Haft
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Weil sie mit einem professionell angelegten „System der Täuschung“ die Sozialkassen und den Fiskus um Hunderttausende Euro geprellt haben, sind zwei Männer aus Oer-Erkenschwick und Dortmund jetzt am Bochumer Landgericht verurteilt worden. Die Strafen: Bewährung für den Fake-Arbeitgeber, Gefängnis für den Fälscher.

Während der Dortmunder am Ende mit der maximalen Bewährungshaftstrafe von zwei Jahren davonkam, muss der Mitangeklagte aus Oer-Erkenschwick für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis. Der 44-Jährige war laut Urteil unter anderem der Dokumentenfälscher und für die Erstellung von fiktiven Unterlagen zuständig, mit denen die Jobcenter systematisch und perfide getäuscht wurden.

Am 14. August 2023 hatte die 2. Strafkammer am Bochumer Landgericht den 44-Jährigen wegen genau solcher Fälschungen bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe wurde nun mit einbezogen.

Der 27-jährige Angeklagte aus Dortmund war laut Urteil als Fake-Chef einer Trockenbaufirma aufgetreten und hatte in Serie falsche Arbeitsbescheinigungen als Bauhelfer oder Reinigungskraft ausgegeben haben, mit denen rumänische Landsleute danach zu Unrecht Sozialleistungen und Kindergeld bezogen haben.

Mit den gefälschten Dokumenten sollen die zwei Angeklagten für die Antragsteller ganz gezielt einen Ausschlusstatbestand im Gesetz ausgehebelt haben.

Denn nach dem Gesetz sind freizügigkeitsberechtigte Ausländer grundsätzlich vom Sozialleistungsbezug in Deutschland ausgeschlossen. Mit einer Ausnahme: Sobald sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, erlangen sie einen „Arbeitnehmerstatus“ – und der Sozialleistungsbezug steht offen.

Als Entlohnung für den „Sozialschwindel“ soll das Duo von den Landsleuten Provisionszahlungen von bis zu 250 Euro monatlich eingestrichen haben.

Der Schaden durch zu Unrecht ausgezahlte Sozialleistungen beläuft sich auf rund 110.000 Euro. Darüber hinaus erschlichen sich beide Angeklagte auch noch jeweils zu Unrecht staatliche „Coronahilfen“ und wurden entsprechend wegen Subventionsbetruges verurteilt.

Knapp 150.000 Euro Steuern hinterzogen

Das Urteil gegen den Oer-Erkenschwicker lautet außerdem auch noch auf Steuerhinterziehung. Der 44-Jährige hatte neben seiner Fälschertätigkeit auch „Steuerberaterdienste“ angeboten und in diesem Zusammenhang Steuern in Höhe von insgesamt rund 146.500 Euro verkürzt.

Wegen der gleichen Masche waren am Bochumer Landgericht im Sommer 2023 gegen einen 33-jährigen Mann aus Dortmund bereits vier Jahre und drei Monate Haft verhängt worden. Richter Markus van den Hövel hatte die Betrugsmasche seinerzeit beim Urteil wörtlich als „besonders dreiste Ausbeutung des Sozialstaats“ bezeichnet.