Streit um Ausweitung der Bettensteuer Hotelier fürchtet „Abwanderung“ - Klage gegen die Stadt geplant

Wegen "Bettensteuer" : Dortmund-Hoteliers befürchten Standortnachteile
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Dortmunder Hoteliers kündigen an, gegen die geplante Verschärfung der Bettensteuer in Dortmund zu klagen. Hintergrund ist die Entscheidung des Stadtrats, ab dem 1. April eine Beherbergungsabgabe von 7,5 Prozent auf Geschäftsreisende auszuweiten. Diese galt bisher nur für Privatgäste in Hotels und gilt seit 2014.

Während sich die Stadt von der Maßnahme eine Einnahmequelle von circa drei zusätzliche Millionen Euro im Jahr 2023 erhofft, um finanziell handlungsfähig zu bleiben, hagelt es Kritik von Dortmunds Hoteliers. So spricht Markus Riepe vom Ringhotel Drees stellvertretend für die gesamte Hotellerie der Stadt von einer „fatalen Fehlentscheidung zulasten der gesamten Tourismuswirtschaft.“

Gerade Geschäftsreisende seien für die Hoteliers in Dortmund ein immenser Faktor. 70 Prozent aller Hotelgäste in Dortmund sind Geschäftsleute, 2022 gab es etwa fast 1,2 Millionen Übernachtungen, die auf geschäftliche Gründe zurückzuführen sind.

"Risiko der Abwanderung"

Gleichwohl habe sich die Gästeanzahl noch nicht auf das Vor-Corona-Niveau eingependelt: „Nach zwei Jahren Pandemie ist das Business-Geschäft nicht zurück wie erhofft“, so Riepe. Das gelte auch für Events: „Messen haben weniger Besucher.“ Hinzukämen für die Hoteliers Mehrausgaben durch die Inflation: von den Energiekosten bis zur Warenbeschaffung.

Daher meint Riepe: „Mit der zusätzlichen, künstlichen Erhöhung für unsere Business-Gäste durch die Bettensteuer von immerhin 7,5 Prozent ist im hohen Maße zu befürchten, dass die Übernachtungszahlen in diesem Segment weiterfallen.“

Die Hoteliers sorgen sich insbesondere darum, dass bisherige Messe-Veranstaltungen oder Kongress-Organisationen nicht mehr in Dortmund stattfinden. Man befürchte „das sehr große Risiko der Abwanderung in andere Städte im Umkreis“, so Riepe über einen Wettbewerbsnachteil. „Nachbarstädte wie Bochum und Essen könnten mittel- bis langfristig profitieren.“

Kritik der DEHOGA

Ähnlich bewertet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) NRW die geplante Ausweitung der „Bettensteuer“. Thorsten Hellwig, Pressesprecher der DEHOGA NRW, erklärt hierzu auf Nachfrage: „Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel, vor allen Dingen wenn andere Branchen zum Beispiel im Einzelhandel von touristischen Aktivitäten und Übernachtungen wirtschaftlich profitieren.“

Auch Hellwig warnt vor einem Standortnachteil, der auf die Hotels in der einzigen Ruhrgebietsstadt mit einer „Bettensteuer“ zukomme: „Für Reisende bestehen gerade in Ballungsgebieten wie dem Ruhrgebiet immer Ausweichmöglichkeiten“, argumentiert Hellwig. „Wer in Dortmund ein Konzert besucht, kann ohne Probleme in Bochum übernachten. Das verschafft den Beherbergungsbetrieben in den Nachbarkommunen einen kommunal initiierten Wettbewerbsvorteil.“

7,5 Prozent mehr für Übernachtungen: Dortmund erweitert die Bettensteuer
7,5 Prozent mehr für Übernachtungen: Dortmund erweitert die Bettensteuer © picture alliance/dpa

Bettensteuer in 30 Städten

Deutschlandweit sind es insgesamt 30 Städte, die eine solche Beherbergungsabgabe verlangen. Allerdings variieren die Prozentsätze und die Berechnungen. Neben Flensburg verlangt Dortmund mit 7,5 Prozent den bundesweit höchsten Prozentsatz.

Dass die Städte und Kommunen zunehmend auf die „Bettensteuer“ zurückgreifen, geht auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 1. Januar 2010 zurück. In diesem Rahmen wurde damals der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Entsprechend argumentiert die Stadt, dass sie mit der Steuererhebung finanziell handlungsfähig bleiben will: „Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe sind nicht zweckgebunden und kommen grundsätzlich dem gesamtstädtischen Haushalt zugute, u. a. auch für die Attraktivität der Stadt Dortmund und somit zumindest mittelbar der Tourismuswirtschaft in Dortmund“, erläutert Michael Meinders, Pressesprecher der Stadt.

Man nehme bei der Stadt zudem die Befürchtungen der Hoteliers ernst, dass Geschäftsreisende in Zukunft auf Übernachtungen in Dortmund verzichten könnten. Aber, so Meinders: „Ob Unternehmen zukünftig tatsächlich zur Vermeidung der Beherbergungsabgabe in Dortmund in Nachbarstädte abwandern werden, ist aus hiesiger Sicht fraglich.“

Stadt argumentiert dagegen

Die Stadt argumentiert mit der bisherigen "Bettensteuer" von 7,5 Prozent, die bereits seit 2014 für private Übernachtungen erhoben wird. Damals seien ähnliche Bedenken geäußert worden.

Aber diese Befürchtungen hätten sich für die Hotelbetriebe nicht bewahrheitet: „Vielmehr sind die Steuereinnahmen für private Übernachtungen gegen Entgelt seit 2014 kontinuierlich gestiegen“, so Meinders. „Dies ist ein Indikator dafür, dass in dem gleichen Zeitraum auch die Umsätze in den Hotelbetrieben für private Übernachtungen gegen Entgelt gestiegen sind.“

In den Jahren 2020 und 2021 gab es zwar massive Umsatzeinbrüche aufgrund der Pandemie-Maßnahmen. Doch davon hätte sich die Branche zum Teil erholt, so heißt es vonseiten der Stadt: „Hier ist für das Jahr 2022 aber bereits wieder ein sehr positiver Trend zu erkennen.“

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