Am idyllischen Reichsmarkgelände im Dortmunder Süden kehrt vorerst keine Ruhe ein. Denn nach der Entscheidung des Dortmunder Umweltamts, den umstrittenen Zaun am Golfplatz Syburg als rechtmäßig einzustufen, haben die Gegner der Absperrung nun eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt als Untere Naturschutzbehörde auf den Weg gebracht.
Die Verfasser bemängeln „Versäumnisse der Unteren Naturschutzbehörde und fragwürdige Entscheidungen“. Unter anderem habe sich die Naturschutzbehörde nicht mit den naturschutzrechtlichen Auswirkungen der Wildschutzmaßnahmen auseinandergesetzt, sondern nur mit der jagdrechtlichen Zulässigkeit.
Die dabei zugrunde gelegten Vorgaben bezögen sich zudem nur auf Flächen von zwei Hektar und seien für einen Golfplatz mit 50 Hektar nicht anwendbar. Außerdem seien Maße für einen Drahtgeflecht-Zaun zugrunde gelegt worden, nicht für einen Elektrozaun.

Weitere Beanstandungen: Der zweite Bauabschnitt am Golfplatz, bei dem Wildgitter verlegt wurden und der Zaun komplettiert wurde, sei ohne neutrale Überprüfung der Notwendigkeit genehmigt worden. Zwei Jahre lang habe es die Behörde versäumt, „die bewusst missachteten zauntechnischen Vorgaben zu beanstanden“.
Eine abwägende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf den Natur- und Tierschutz habe nicht stattgefunden, schreibt der Beschwerdeführer und bezeichnet die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde für den Zaun als „Ermessens-Missbrauch“.
Eingreifen gefordert
Fazit der Zaungegner: „Die beanstandeten Entscheidungen der UNB (Unteren Naturschutzbehörde) sind sowohl quantitativ als auch qualitativ so schwergewichtig, dass in Verbindung mit der Interessen-Kollision das Eingreifen der ONB (Oberen Naturschutzbehörde) geboten ist.“
Der durch eine Petition mit 863 Unterschriften unterstützte Beschwerdeführer fordert die übergeordnete Behörde auf, die erteilte Genehmigung zurückzunehmen und einen Rückbau der Zaunanlage anzuordnen.
Die Fachaufsichtsbeschwerde wird derzeit von der entsprechenden Fachabteilung bei der Bezirksregierung Arnsberg geprüft. „Wir stehen noch ganz am Anfang des Verfahrens“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Bis zu einem Ergebnis könne es also noch eine ganze Weile dauern.
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