Nach Abrechnungsskandal bei Stadtenergie Müssen DEW-Kunden jetzt mehr zahlen?

Wegen Stadtenergie: Fällt DEW ein Millionen-Schaden auf die Füße?
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Ende Juni, so der Fahrplan, sollen die Zahlen auf dem Tisch liegen. Bis dahin will DEW21 mithilfe von Wirtschaftsprüfern ermittelt haben, auf welche Summe sich der Schaden durch die „Billig-Tochter“ Stadtenergie konkret beläuft. Ersten Erkenntnissen zufolge geht es um eine „zweistellige Millionensumme in unterer bis mittlerer Höhe“. Im DEW-Aufsichtsrat war bereits von einem „Worst-Case-Szenario“ von bis zu 60 Millionen Euro Gesamtschaden die Rede.

Gut möglich, dass der Schaden DEW komplett auf die Füße fällt und der Versorger für seine Tochter umfänglich in die Bresche springen muss. Die Strom- und Gaskunden von DEW jedenfalls sollen das nicht zu spüren bekommen. Auf Nachfrage heißt es: „DEW21 schließt Preiserhöhungen im Zusammenhang mit dem identifizierten Vorfall bei der stadtenergie für die Kund*innen von DEW21 aus.“

Der bundesweit agierende Ökostrom- und Ökogasversorger Stadtenergie sieht sich massiven Betrugsvorwürfen ausgesetzt. Es soll seine Kunden mit falschen Abrechnungen, zu hohen Abschlägen und verzögerten oder teils nicht gezahlten Erstattungen über den Tisch gezogen haben. Betroffen sein könnten „bis zu 30.000 Kunden“, wie es heißt. Aktuell ist eine Führungskraft von Stadtenergie freigestellt.

Laut DEW sind die Geschäftspraktiken von Stadtenergie im Frühjahr 2024 aufgeflogen, als der Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft erstellt wurde. Im Zeitraum 2022/2023 sei es zu „Unregelmäßigkeiten bei einzelnen Kundenabrechnungen gekommen“, wie DEW21 auf seiner Homepage selber einräumt. Man sei dabei, den Sachverhalt aufzuklären und habe „eine Reihe notwendiger Maßnahmen bei der Tochtergesellschaft eingeleitet“, teilt DEW mit.

Straftat? Staatsanwalt prüft

Unter anderem sollen Kontrollmechanismen installiert werden, mit denen die Richtigkeit von Kunden-Abrechnungen überprüft werden können – einer der Punkte, an denen es beim „Gas- und Strom-Discounter“ Stadtenergie gehapert haben soll.

DEW hat das Neukunden-Geschäft seiner Tochter inzwischen gestoppt. Und betont, wie auf der Homepage nachzulesen, die Kunden von Stadtenergie müssten selbst nichts unternehmen, sondern würden „aktiv angeschrieben“. Sollten die Abrechnungen fehlerhaft sein, würden die Kunden darüber informiert „und die Abrechnungen selbstverständlich korrigiert.“ Den Kunden, versichert DEW, entstehe „kein Schaden“.

Dortmunds Versorger hat den Staatsanwalt eingeschaltet. „Aktuell wird von Amts wegen geprüft, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt“, bestätigt Oberstaatsanwalt Henner Kruse auf Anfrage. Es bestehe Kontakt zu Rechtsanwälten von DEW21, die nach „eingehender Prüfung“ einen abschließenden Bericht übersenden würden.