Mit der Wohngeldreform, die zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, kommt Mehrarbeit auf die Stadt Dortmund zu; denn der Kreis der Menschen, die Anrecht auf Wohngeld haben, wird sich aufgrund der Auswirkungen der Energiekrise deutlich erhöhen.
„Wir rechnen mit einer 2,5-fachen Steigerung der Anträge“; erläuterte jetzt der zuständige Planungsdezernent Ludger Wilde.
Aktuell beträgt das durchschnittliche Wohngeld 180 Euro pro Monat. Mit der „Wohngeld Plus“-Reform wird es sich um 190 Euro auf 370 Euro im Monat mehr als verdoppeln; denn mit der weitreichenden Novelle werden eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente eingeführt sowie die Einkommensparameter angepasst.
21.000 Anträge erwartet
Zwar liegen der Stadt noch keine Informationen zur inhaltlichen Umsetzung der Reform vor, doch aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen geht Wilde davon aus, dass sich die Zahl der bezugsberechtigten Haushalte in Dortmund von derzeit 6053 auf mehr als 16.000 im Jahr 2023 erhöhen wird. Dafür würden voraussichtlich etwa 21.000 Anträge bei der Stadt eingehen, die bearbeitet werden müssten.
Laut Wilde sind momentan 26 Mitarbeiter mit der Aufgabe betreut, Wohngeld-Anträge zu bearbeiten. „Wir werden uns dort noch einmal mit 32 zusätzlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufstellen müssen, um diese Welle in 2023 entsprechend schnell abzuarbeiten“, sagte Wilde.
Das Wohnungsamt sei im Augenblick dabei, mit Aus- und Fortbildungen das notwendige Personal zu beschaffen, um die große erwartete Welle im Januar abfedern zu können, so der Stadtrat. Diese zusätzlichen Mitarbeiter würden aber nicht dauerhaft im Wohnungsamt eingesetzt.
Video und Faltblatt in Arbeit
Das, was die Stadt an Wohngeld auszahle, komme vom Bund und werde zu 100 Prozent weitergereicht, versicherte Wilde. Das Personal allerdings müsse die Stadt selbst zahlen. Die Übernahme auch dieser Kosten würde sich die Stadt vom Bund wünschen.
Um die Anspruchsberechtigten weiterhin umfassend beraten und die erhöhten Antragszahlen möglichst schnell bearbeiten zu können, sind auch ein Faltblatt sowie ein Video in Arbeit. Sie erklären die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Änderungen zur Höhe des ausgezahlten Wohngelds und sollen schnellstmöglich auf der Homepage des Wohnungsamtes veröffentlicht werden.
Wilde: „Den Anspruchsberechtigten soll damit relativ einfach eine Erstanspruch-Einschätzung gelingen. Damit soll die erste Hürde der Antragsstellung genommen werden, zudem sollen die Menschen schneller einen Ansprechpartner finden.“