Die Stadt Dortmund legt Widerspruch gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, dass sie die Veranstaltung mit dem umstrittenen Publizisten Daniele Ganser in der Westfalenhalle zulassen und entsprechend auf die Westfalenhallen GmbH einwirken muss.
Das Gericht hatte am Donnerstag dem Eilantrag der Veranstalterin stattgegeben, die gegen die Kündigung des Mietvertrages für die Ganser-Veranstaltung Widerspruch eingelegt hatte.
„Die Stadt wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen“, teilte die Stadt am Freitagmorgen mit. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig.
Breite Widmung
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die Westfalenhallen „Veranstaltungen aller Art“ gewidmet sei. Unter diesen breiten Zweck fällt laut dem Gericht auch der geplante Vortrag Daniele Gansers.
Wenn eine Nutzung im Rahmen der Widmung erfolgen soll, könne diese nur verweigert werden, „wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts, einschließlich des Strafrechts erfolgen würde“, so das Gericht weiter. Dies sei anhand der vorgebrachten Tatsachen allerdings nicht ersichtlich.
Die Stadtverwaltung hat vorerst nicht mitgeteilt, wie sie ihre Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht begründen will.
Schnelle Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht hat für seine Entscheidung über die Beschwerde nur gut zwei Wochen Zeit. Für den 27. März ist der Vortrag von Daniele Ganser geplant. Laut dem Gericht sei dies aber kein Problem.
Zuständig sei der 15. Senat des Gerichts. Beispielsweise bei Versammlungslagen habe dieser regelmäßig auch in noch kürzerer Zeit entschieden. Einen Termin für die Entscheidung gibt es allerdings noch nicht.
So oder so wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht zumindest im Eilverfahren die letzte sein. Auf dem Weg des sogenannten vorläufigen Rechtsschutzes ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen.
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