Einkaufen nach dem Click & Meet-Prinzip bleibt in Dortmund weiter möglich, wenn alle Kunden einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. © Oliver Schaper (Archivbild)

Neue Corona-Schutzverordnung

Notbremse oder Öffnung durch Schnelltests: Dortmunds Entscheidung gefallen

„Notbremse“ oder weiterhin geöffnete Geschäfte mit tagesaktuellen Schnelltests? Die Stadt hat nach der neuen Corona-Verordnung die Wahl und sich nun entschieden. Es gibt aber noch eine Hürde.

Dortmund

, 26.03.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Möglichkeit, per „Click and Meet“ mit vorheriger Anmeldung einkaufen zu gehen, wird trotz einer 7-Tage-Inzidenz über 100 auch in der nächsten Woche in Dortmund bestehen.

Das hat Stadtsprecherin Anke Widow auf Anfrage dieser Redaktion mitgeteilt. Das NRW-Gesundheitsministerium muss dem noch zustimmen.

Das Land bietet eine Alternative zum Lockdown an

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gibt die Landesregierung Städten und Kreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, eine Auswahl zwischen zwei Optionen.

„In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium“ können sie entweder einen strengen Lockdown verordnen und alle zum 8. März in Kraft getretenen Öffnungen wieder aufheben.

Dortmund zieht die „Test-Option“

Oder die Kommunen wählen die „Test-Option“. Dann können die Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden und Besucher mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.

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Gibt es in Dortmund genügend Schnelltests für Öffnung?

Stadtsprecherin Anke Widow kündigt an, dass die Stadt Dortmund dem Land „den Entwurf einer Allgemeinverfügung zum Aufrechterhalten des Handels in der bisherigen Form“ vorlegen werde. Darüber müsse „Einvernehmen“ erzielt werden.

Schnelltests sind an über 100 Orten in Dortmund möglich

Voraussetzung dafür seien genügend Schnelltestmöglichkeiten. „Die Stadt Dortmund hat diese Bedingungen bereits vor zwei Wochen flächendeckend geschaffen. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, an rund 100 Teststellen im Stadtgebiet einen kostenlosen Schnelltest durchzuführen“, sagt Anke Widow.

Die Frage, ob am Montag wirklich alle Geschäfte und andere Einrichtungen öffnen dürfen, kann die Stadtsprecherin nicht ganz eindeutig beantworten.

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Widow: „Die neue Corona-Schutzverordnung tritt erst am Montag in Kraft. Unabhängig davon, ob das Land die Variante ‚Notbremse‘ verfügt oder aber durch Allgemeinverfügung der Zugang zum Handel mit einem tagesaktuellen Corona-Schnelltest zugelassen wird, gilt, dass beide Möglichkeiten wohl erst frühestens ab Dienstag umgesetzt werden könnten.“

In einer am Freitagabend veröffentlichen Pressemitteilung des Landes stand hingegen, dass für Dortmund die Notbremse ab Montag gilt. Danach müssten die Geschäfte erst einmal schließen. Ob sie im weiteren Verlauf der Woche wieder öffnen dürfen, hängt dann offenbar von den Beratungen zwischen Stadt und Land ab.

Viele Geschäftsleute hatten ab Montag mit einer Schließung geplant

Die Möglichkeit zur Öffnung kommt kurzfristig und war bisher noch nicht Gegenstand der Debatte. Bisher war nur bekannt, dass Modellprojekte in NRW-Städten möglich sein sollen, die eine solche Massentest-Strategie erproben. Dortmund hatte sich dafür beworben.

Viele Dortmunder Geschäftsleuten und große Unternehmen waren bis Freitagmittag noch von einer Schließung ausgegangen und hatten Dienstpläne und Lieferketten danach ausgerichtet.

Wie die nächste Woche und der mögliche Nachweis von Schnelltests organisiert werden sollen, dürfte am Wochenende in vielen Unternehmen heiß diskutiert werden.

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