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Stadt erklärt jahrzehntelang genutzte Wohnungen für illegal - Mieter sollen raus
Gewerbegebiet Dorstfeld-West
Mindestens 26 Menschen sollen ihre Wohnungen in Dorstfeld verlassen, die seit Jahrzehnten genutzt werden. Es könnten noch deutlich mehr werden.
Als er die Post zum ersten Mal sah, hat Detlev Paluch darüber gelacht. War ja, für ihn in diesem Moment, lächerlich. Das Haus im Gewerbegebiet Dorstfeld-West, das er Ende 1988 von der Westhyp für eine Million D-Mark gekauft hatte und das er 2004 an seinen Sohn weiterverkauft hatte, soll, so stand es da, illegal bewohnt sein. Das Haus steht seit 1967 an der Straße Iggelhorst. Neben kleineren Firmen, die dort sitzen, wohnen in ihm auch 13 Mietparteien. Größtenteils in kleineren Apartments.
18 Mietparteien sind betroffen - bisher
Als er das Schreiben dann ein zweites, ein drittes und ein viertes Mal gelesen hatte, sei ihm langsam schlecht geworden. Auf dem Papier, so ist es der Standpunkt der Stadt und auch gültige Gesetzeslage, wurde begründet, warum die Mieter dort illegal wohnen und ausziehen sollen: In Gewerbegebieten wird Gewerbe betrieben, wohnen können dort nur Betriebsangehörige. Paluch sagt, das habe er nicht gewusst. Das habe so nicht im Kaufvertrag gestanden, als er das Haus 1988 kaufte. Und bereits damals habe nicht ein Betriebsangehöriger dort gewohnt. Sondern nur ganz normale Mieter.
Paluch weiß von drei weiteren Häusern, deren Besitzer solche Post bekommen hätten. Insgesamt 18 Mietparteien seien da betroffen. Doch das Gewerbegebiet Dorstfeld-West ist 122 Hektar groß. Es gibt dort weitere Häuser mit weiteren Mietern, Paluch schätzt sie auf 200 Parteien. Was ist mit denen, müssen die auch geräumt werden?

Das Haus Iggelhorst 23, das, so sagt es Paluch, seit 1967 im Gewerbegebiet steht. © Großekemper
Die Mieter der 18 Mietparteien – es handelt sich um 26 Menschen – hatten im April Post von der Stadt bekommen, am Donnerstag vergangener Woche dann noch einmal. Oben stand dick „Ordnungsverfügung“. Innerhalb von drei Monaten sei die „Wohnnutzung zu unterlassen“. Wird dieser Frist nicht nachgekommen, wird ein Zwangsgeld von 2000 Euro angedroht.
Das Schreiben ist vier Seiten lang, unter anderem steht dort, dass gegen den Inhalt geklagt werden kann. Das Dokument endet mit dem Hinweis, dass der Erlass dieser Ordnungsverfügung gebührenpflichtig ist. Der Gebührenbescheid gehe gesondert zu.
Im Moment gibt es nur bedingt Antworten
Die städtische Pressestelle hat auf zentralen Fragen – ob das alles so richtig ist, wie viele Bescheide verschickt wurden, wie viele Menschen insgesamt in dem Gewerbegebiet leben und derart betroffen sind, wann das alles aufgefallen ist – am vergangenen Freitag nur bedingt Antworten. Ja, heißt es aus der Pressestelle, es gebe solche Bescheide. Ja, der Standpunkt der Stadt sei klar, die Menschen müssten dort ausziehen. Man werde aber nicht mit der Brechstange agieren und keine Räumkommandos losschicken.
Ein Vorgehen wie damals beim Hannibal 2 werde es auf keinen Fall geben. Weitere Antworten könne man so kurzfristig nicht geben. Detlev Paluch sagt, einer der Mieter sei damals in das Haus im Iggelhorst eingezogen, nachdem er den Hannibal 2 verlassen musste.
Die Zeit vor und nach dem Gewerbegebiet
Aus dem Bauordnungsamt heißt es, dass der Vorgang im Gewerbegebiet Dorstfeld-West ein laufendes Verfahren sei, die entsprechenden Recherchen liefen noch. Aufgefallen sei das alles, nachdem es Beschwerden von einem Mieter über einen benachbarten Betrieb gegeben habe. Daraufhin sei sich die Situation angeschaut worden – und jetzt gebe es diese ersten Ergebnisse.
Letztlich, so heißt es, werde es am Ende wohl zwei Gruppen von Häusern geben: Die einen hätten Bestandsschutz – nämlich die, die vor dem Bebauungsplan gebaut wurden, der das Gewerbegebiet zu einem Gewerbegebiet macht. Dort könne weiter gewohnt werden. Und dann gibt es aber noch die, die später errichtet wurden. In denen sei reguläres Wohnen ohne Betriebszugehörigkeit nicht gestattet.
Industrie gab es hier seit 1849
Es werden vermutlich diverse alte Akten durchforstet werden müssen, um das alles zu klären. Zum Beispiel die Frage, seit wann das Areal ein Gewerbegebiet ist. Der aktuelle Bebauungsplan Ma 107 (das Ma steht für Marten) ist seit dem 15. März 1968 rechtsgültig. Aber schon ab 1849 standen auf dem Gelände unter anderem eine Kokerei und die Zeche Dorstfeld 1/4.
Hier experimentierte unter anderem Alfred Nobel zu Sprengstoffen im Bergbau. Die Zeche wurde 1963 geschlossen. Ab dem Zeitpunkt wurde das Gelände zu einem Gewerbe- und Industriegebiet umgewandelt. Schon damals muss es also einen Bebauungsplan gegeben haben.
Alte Akten, verschiedene Hinweise
Detlev Paluch hat neben seinem Kaufvertrag und anderen Dokumenten unter anderem ein Dokument von 1972 in seinen Akten. Dort erteilt die Stadt die Auskunft, dass „ausweislich unserer Gebäudeakte Beschränkungen irgendwelcher Art (insbesondere Bau- und Benutzungsbeschränkungen) nicht vorliegen“. Und ein weiteres, es ist etwas älter, dort heißt es: „Die Nutzung des 1. und 2. Obergeschosses als Wohnungen und des Erdgeschosses als Büroräume wurde Ihnen mit Bauschein vom 15. 1. 1968 genehmigt.“ Dort heißt es aber unter anderem auch: „Die beabsichtigte Nutzung des gesamten Hauses für Wohnungen widerspricht diesen Festsetzungen.“
Detlev Paluch hat einen Anwalt eingeschaltet. Vielleicht gelingt es, das Gewerbegebiet zu einem Mischgebiet zu machen. Vielleicht nicht. Paluch will auf jeden Fall klagen.
Ich wurde 1973 geboren und schreibe seit über 10 Jahren als Redakteur an verschiedenen Positionen bei Lensing Media. Als problematisch sehen viele meiner Kollegen oft die Länge meiner Texte an. Aber ich schreibe am liebsten das auf, was ich selber bevorzugt lesen würde – und das darf auch gerne etwas länger sein.
