Stadt Dortmund weitet die Bettensteuer aus Zehntausende Hotelgäste müssen erstmals zahlen

Ab April müssen auch Geschäftsleute die Bettensteuer zahlen
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Für zahlende Übernachtungsgäste wird es in Dortmund teurer, für die Hotels und das Steueramt der Stadt wird es einfacher: Der Rat hat jetzt beschlossen, die Bettensteuer, die bislang nur für Privatgäste galt, auch auf Geschäftsleute auszuweiten.

Seit dem 1. November 2010 werden private Hotelübernachtungen im Dortmunder Stadtgebiet besteuert – mit 7,5 Prozent auf den Bruttoübernachtungspreis. Seit 2018 gilt das auch für Airbnb. Rund zwei Millionen Euro jährlich hat die Stadt damit eingenommen. Nun soll es doppelt so viel werden. Da die erweiterte Bettensteuer erst ab 1. April gilt, rechnet die Stadt für 2023 anteilig „nur“ mit 3 Millionen Euro.

Verfassungsbeschwerde

Nach Verfassungsbeschwerden gegen die Bettensteuer in Hamburg, Bremen und Freiburg hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass beruflich veranlasste Übernachtungen von der Bettensteuer ausgenommen werden können – aber nicht müssen.

Weil die Stadt Dortmund laut Ratsvorlage alle Einnahmequellen ausschöpfen muss, um finanziell handlungsfähig zu bleiben, greift sie nach diesem willkommenen Strohhalm.

Auch für die Beherbergungsbetriebe werde es einfacher, wenn sie nicht mehr zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen unterscheiden müssten, führt die Verwaltung an.

Rund 70 Prozent aller Hotelgäste in Dortmund (2022 gab es fast 1,2 Millionen Übernachtungen) sind Geschäftsleute.

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