Boban S. aus Dortmund muss für acht Jahre ins Gefängnis, weil er nach Ansicht des Gerichts junge Männer für den Dschihad radikalisiert hat. © dpa
Islamistischer Terror
„Staatsgefährdende Gewalttat“: Boban S. aus Dortmund und die Attentäter
Mitten in Dortmund sind junge Männer für den Islamischen Staat radikalisiert worden. Jetzt gibt es ein Urteil und ausführliche Schilderungen zur Rolle von Boban S. in der dschihadistischen Szene.
Der Dortmunder Islamist Boban S. ist am Mittwoch (24.2.) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Unter anderem soll er zwei Brüder aus Castrop-Rauxel motiviert haben, die im Irak zahlreiche Menschen getötet haben.
„Boban S. war nach den Feststellungen des Senats bis zu seiner Verhaftung eine zentrale Person der IS-affinen islamistisch-dschihadistischen Szene in Nordrhein-Westfalen“, heißt es vom Oberlandesgericht Celle (OLG). Im November 2016 klickten die Handschellen - seitdem befand er sich in Untersuchungshaft.
Vorträge in der Nähe des Fredenbaumparks
In einer von ihm gemieteten und als „Madrasa“ (Unterrichtsstätte) bezeichneten Wohnung in der Nähe des Fredenbaumparks hielt der jetzt Verurteilte Vortrags- und Indoktrinationsveranstaltungen für überwiegend junge IS-Sympathisanten ab. „Dabei versuchte er, seine ‚Schüler‘ für eine Ausreise in das Herrschaftsgebiet des IS, für einen Anschluss an den IS und für eine Teilnahme am bewaffneten Dschihad zu motivieren“, so Gerichtssprecher Andreas Keppler.
Mit Hassprediger „Abu Walaa“, bürgerlich Ahmad A. aus Hildesheim, und dem Duisburger Hasan C. habe Boban S. in Einzelfällen Hand in Hand gehandelt. Ihre Zuhörer haben sie der Urteilsbegründung zufolge aufgefordert oder dazu ermuntert, Veranstaltungen der jeweils anderen Angeklagten zu besuchen oder dort Rat einzuholen. Sie seien jedoch nicht Teil eines Netzwerkes mit einer festgefügten Struktur und festgeschriebenen arbeitsteiligen Abläufen gewesen.
Sie sollen insbesondere junge Männer im Sinne der IS-Ideologie radikalisiert, zur Ausreise nach Syrien und in den Irak bewegt und bei der Ausreise unter anderem finanziell unterstützt sowie mit notwendigen Kontakten für den teilweise erfolgten Anschluss an den IS versorgt haben.
„Abu Walaa“ sei als Vertreter des IS in Deutschland eingesetzt worden, befand das Gericht: „Er hatte direkten Kontakt zu Entscheidungsträgern des IS in dessen Herrschaftsgebiet und konnte von Deutschland aus auf Entscheidungsprozesse von IS-Führern Einfluss nehmen.“
Attentäter-Zwillinge aus Castrop-Rauxel
Boban S. und Hasan C. haben nach den Feststellungen des Senats jeweils in drei Fällen Ausreisen gefördert. Sie motivierten unter anderem zwei 24-jährige Zwillinge aus Castrop-Rauxel, sich dem IS anzuschließen, und unterstützten sie bei der Ausreise.
Einer dieser Zwillinge war zuvor als ehemaliger Bundeswehrsoldat in Afghanistan im Einsatz gewesen. Beide Brüder begingen im Frühjahr 2015 Selbstmordattentate im Irak mit einer Vielzahl von Todesopfern.
Boban S. hat die Tatvorwürfe bestritten. Der IS sei kein Thema seiner rein theologischen Vorträge gewesen. Doch die Ermittler haben unter anderem ein von ihm handschriftlich verfasstes Dokument mit dem Titel „Die Lügen über den Islamischen Staat“ gefunden. Darin versuchte er laut Gericht, Argumente zu entkräften, die gegen die Legitimität des IS und dessen gewaltsames Agieren vorgebracht wurden.
Auch die einzelnen konkreten Unterstützungen von Ausreisen in das Herrschaftsgebiet des IS hält das Gericht aufgrund einer Vielzahl von Beweismitteln für erwiesen.
Schwere staatsgefährdende Gewalttat
Boban S. und Hasan C. hat das OLG jeweils wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen verurteilt. In jeweils einem dieser Fälle erfolgte die Verurteilung zudem wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
In der „Madrasa“ an der Lindenhorster Straße und einer Wohnung in der östlichen Dortmunder Innenstadt soll sich auch der Terrorist Anis Amri aufgehalten haben. Im Dezember 2016 hat er einen Lkw in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und an diesem Tag zwölf Menschen getötet.
Der Eingang zur sogenannten Unterrichtsstätte „Madrasa“ an der Lindenhorster Straße. © Archiv
Das Gericht hat zugunsten aller Angeklagten berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft waren, Untersuchungshaft unter erschwerten Sicherheitsmaßnahmen erlitten haben und das Verfahren lange gedauert hat. Erschwerend wurde jedoch berücksichtigt, dass es sich bei dem IS im Tatzeitraum um die weltweit gefährlichste und schlagkräftigste terroristische Vereinigung handelte.
Zulasten von Boban S. wurde betont, dass dieser neben der ideologischen Vorbereitung „erhebliche Aktivitäten bei der Planung und Organisation der Ausreisen“ entfaltet habe.
Zur Förderung der Ausreise der beiden Zwillinge hat das Gericht zudem erschwerend berücksichtigt, dass der gelernte Soldat eine besondere Gefahr darstellte, die Selbstmordanschläge viele Menschenleben gefordert haben und auch durch die mediale Ausschlachtung von besonderer Bedeutung für den IS waren.
Förderung des friedlichen Zusammenlebens gewünscht
Die Entscheidung kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden und ist noch nicht rechtskräftig. Die Haftbefehle gegen die drei noch in Haft befindlichen Angeklagten bleiben aufrechterhalten.
Der Vorsitzende Richter hat der Urteilsverkündung den Wunsch vorangestellt, dass dieses Verfahren und dieses Urteil dazu dienen mögen, das friedliche Zusammenleben von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen zu sichern.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.