Steven F. verbüßt zurzeit eine frühere Haftstrafe im Gefängnis in Werl. © Martin von Braunschweig

Berufungsprozess am Landgericht

Staatsanwaltschaft will härtere Strafe für Neonazi Steven F.

Neonazi Steven F. soll in Dorstfeld Ausländer und Angehörige der linken Szene attackiert, beleidigt und bedroht haben. Vor dem Landgericht werden alle Taten nun noch einmal aufgerollt.

Dortmund

, 02.12.2020 / Lesedauer: 2 min

Das Amtsgericht hatte den 26-jährigen F. im Mai 2019 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung haben jedoch sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hält das erste Urteil für „zu mild“.

Der Angeklagte wollte sich zu Beginn des Prozesses am Mittwoch nicht zu allen Vorwürfen äußern. Und wenn er was sagte, dann nur wenige, ganz kurze Sätze. Brutale Tritte auf einen anderen Mann am Rande der Bartholomäuskirche in Lütgendortmund habe es nicht gegeben. Und einen Betrug zu Lasten des Job-Centers könne er gar nicht begangen haben, weil er das angeblich zu viel erhaltene Geld nie ausgezahlt bekommen habe.

Zahlreiche Verhandlungstage

Dass er einen Kneipengast vor einer Gaststätte in der Innenstadt jedoch so hart ins Gesicht schlug, dass diesem die Schneidezähne ausfielen, gab Steven F. zu. „Das war eine Überreaktion nach vorangegangener Provokation“, sagte er. Der andere Mann habe es gewagt, ihn als „Affen“ zu bezeichnen.

Die Berufungskammer des Landgericht wird nun an mehreren Verhandlungstagen Zeugen zu den einzelnen Vorfällen vernehmen. Schon die erste Verhandlung am Amtsgericht hatte vier Tage lang gedauert.

Ein Urteil soll aber noch vor Weihnachten gesprochen werden.

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