Mordprozess 34 Jahre nach Tat Staatsanwältin hat keinen Zweifel an Schuld der Angeklagten

Staatsanwältin hat keinen Zweifel an Schuld der Angeklagten
Lesezeit

Sieben Monate nach Beginn des Prozess um den Mord an der Scharnhorsterin Heike Kötting hat Staatsanwältin Gülkiz Yazir vor dem Schwurgericht ihr Plädoyer gehalten. Die Anklagevertreterin hat keinen Zweifel daran, dass sich die beiden Angeklagten im Februar 1991 an der tödlichen Gewalttat beteiligt haben. Der Dortmunder und die aus Mönchengladbach stammende Frau seien durch DNA-Spuren vom Tatort überführt.

„Diese Spuren lassen sich nur durch eine Beteiligung am Tatgeschehen erklären“, sagte Yazir. DNA des Mannes sei am Einbruchswerkzeug, an Heike Köttings Kleidung und im Auto des Opfers gefunden worden. Die Frau habe Spuren an einem Telefonkabel im Keller und unter zwei Fingernägeln der Getöteten hinterlassen.

Gemeinsamer Entschluss

Für Gülkiz Yazir steht fest, dass die beiden Angeklagten zusammen mit einer dritten, noch unbekannten, Person in das Haus der Scharhorsterin einbrachen, um Geld oder Wertsachen zu stehlen. Als Heike Kötting dann früher als erwartet nach Hause kam, habe man spontan den gemeinsamen Entschluss gefasst, die damals 28-Jährige zu töten.

„Heike Kötting war völlig arglos, als sie ihre Wohnung betrat und dann sofort ihr Nähzimmer aufsuchte“, so die Staatsanwältin. „Sie wäre niemals hineingegangen, wenn sie geahnt hätte, dass sich Einbrecher in dem Haus aufhalten könnten.“

Gedrosselt und erstochen

Heike Kötting wurde in dem Nähzimmer von hinten brutal attackiert. Einer der Täter drosselte sie am Hals. Außerdem wurde mehrmals wuchtig mit einem Messer auf sie eingestochen. Kötting verstarb nach wenigen Minuten. Sowohl die Stiche als auch die Gewalt gegen den Hals waren Ursache für den Tod.

Im Prozess konnte nicht geklärt werden, welcher der Täter welche Handlung ausführte. Aus Sicht von Staatsanwältin Yazir kommt es darauf aber auch nicht an. Alle drei - die beiden Angeklagten und der Unbekannte - hätten gemeinschaftlich gehandelt und die Aktion der jeweils anderen unterstützt. Deshalb seien alle drei Mörder.

Der Dortmunder wird gefesselt in den Saal geführt.
Der Dortmunder wird gefesselt in den Saal geführt. © Martin von Braunschweig

Die Staatsanwältin beantragte schließlich für beide Angeklagte lebenslange Haft. Die besondere Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Entlassung bereits nach 15 Jahren unmöglich gemacht hätte, stellte Gülkiz Yazir nicht fest.

Möglicherweise hätte sie aber im Fall des angeklagten Mannes eine mildere Strafe beantragen können, sagte sie. „Dazu wäre aber Aufklärungshilfe schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nötig gewesen.“ Heißt: Hätte der Angeklagte die Identität des unbekannten Komplizen verraten, hätte er eine Chance auf Milde gehabt.

Die Verteidigung plädiert Mitte März, danach wird das Schwurgericht das Urteil verkünden.

Mord an Heike Kötting: „Es war ein ganz massiver Angriff“