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SPD nimmt Plakate von Bäumen – Regel-Interpretation in anderem Stadtteil
Bundestagswahl 2021
Fehler bei der Wahlplakatierung sorgen im Dortmunder Westen für Aufregung. Drei Plakate hat die SPD abgenommen. In einem anderen Stadtteil gibt es weitere Interpretationen der klaren Regeln.
Falsch aufgehängte Wahlplakate sorgten an drei Stellen für Aufregung. Die SPD hatte sie an der Varziner Straße und an der Huckarder Allee in Huckarde mit Kabelbindern an Bäumen befestigt. Und nicht, wie vorgeschrieben, an Laternenmasten.
Wie von Sandra Spitzner im Gespräch mit dieser Redaktion am Dienstag (14.9.) angekündigt, haben die Sozialdemokraten die drei Plakate inzwischen abgenommen. Eines hing jedoch zumindest bis Donnerstagmittag noch an der Huckarder Allee.
Die verbotene Form der Plakatierung sei nicht im Sinne der Partei, betonte die Beisitzerin im Vorstand des SPD-Unterbezirks. Häufig seien es Ehrenamtliche, die die Plakatierung im Wahlkampf vornehmen. „Wir weisen auf die Vorschriften hin. Aber es wird nicht immer alles gelesen“, erklärte die Sozialdemokratin.
Regeln auf elf Seiten
Dabei geht es nicht nur um einen für alle gleichen Rahmen und Fairness gegenüber den Mitbewerbern. Sondern etwa auch um Verkehrssicherheit. Elf Seiten umfasst die Sondernutzungserlaubnis: mit den Regeln, ihren Begründungen und einigem mehr. Sie weist auch auf die Folgen bei Verstößen hin.
„Wahlplakate, die entgegen der aufgeführten Auflagen und Bedingungen angebracht werden, werden auf der Grundlage des § 22 StrWG NRW von der Stadt Dortmund kostenpflichtig entfernt“, heißt es in Kapitel II. Auf diesen Passus weist Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Nachfrage dieser Redaktion hin.
„Dies gilt auch dann, wenn die Plakatwerbeträger in Bereichen angebracht werden, in denen nach dieser Erlaubnis eine Wahlwerbung generell unzulässig ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass Plakatwerbeträger nach der Bundestagswahl nicht fristgerecht entfernt wurden“, so Löchter.
Grenzwertiger Fall in Marten
Womöglich entstehen bei einem Verstoß gegen die Sondernutzungserlaubnis nicht nur die Kosten für die Entfernung der Plakate. Der Stadtsprecher schreibt: „Ob darüber hinaus für unerlaubte Sondernutzungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird (dies ist grundsätzlich möglich), hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.“

In Marten interpretiert die SPD die Vorschriften der Sondernutzungserlaubnis unterschiedlich. Das Aufstellen eines "Sandwiches" an einem Baum in der Straße Sadelhof (links) macht mit Blick auf die Vorschriften kaum einen Unterschied zum Befestigen mit Kabelbindern. In der Meile (rechts) erfüllt der Dreieckständer die Vorgaben der Wahlwerbung im Straßenraum. © Holger Bergmann
Unserem Reporter ist in Marten ein weiterer zumindest grenzwertiger Fall der Wahl-Plakatierung aufgefallen. An der Straße Sadelhof stehen zwei verbundene Aufsteller der SPD wie ein Sandwich dicht an einem Baumstamm – vom Effekt kaum ein Unterschied zur Befestigung mit Kabelbindern. Gestattet sind jedoch nur Dreieckständer.
Das sind Aufsteller, die um einen Baum ein gleichseitiges Dreieck bilden. Bei der Sandwich-Form passiere „gar nichts“ erklärt Maximilian Löchter – „solange der Sinn und Zweck dieser Auflage in der Erlaubnis beachtet wird“. Dort steht: Es sollen „irreparable Schäden (bspw. an Bäumen)“ vermieden werden.
Geboren 1964. Dortmunder. Interessiert an Politik, Sport, Kultur, Lokalgeschichte. Nach Wanderjahren verwurzelt im Nordwesten. Schätzt die Menschen, ihre Geschichten und ihre klare Sprache. Erreichbar unter uwe.von-schirp@ruhrnachrichten.de.
