Neuer Erlass
Sorge um Sport-Unterricht an Grundschulen
Ein neuer Erlass des NRW-Schulministeriums sorgt an den Dortmunder Grundschulen für Unruhe. Knackpunkt der am 1. Dezember 2014 in Kraft getretenen Regelung "Sicherheitsförderung im Schulsport" sind die verbindlich vorgeschriebenen "fachlichen Voraussetzungen". An ersten Schulen fällt der Sportunterricht deshalb bereits aus.
An einigen Grundschulen fällt bereits der Schulsport aus.
Welche Auswirkungen hat der Erlass?
Die im Erlass geforderte Ausbildung der Sportlehrer, die durch ein Studium oder entsprechende Qualifizierungen nachzuweisen ist, führt vor allem an den Grundschulen, aber auch an der Offenen Ganztagsschule (OGS) zu Engpässen. „Wir haben sicherlich Schulen, wo es nicht ausreichend Lehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation gibt“, sagte Schulamtsdirektor Bernd Bandulewitz auf Nachfrage. Vereinzelt könnten Probleme entstehen, beispielsweise weil Sportlehrer die Klassenleitung abgeben müssen, um sich ausschließlich auf Sport zu konzentrieren. „Wir sind aber entspannt.“
Was sagen die betroffenen Eltern?
Einige Eltern sehen das weniger sorglos. Werner Mans beispielsweise, dessen Sohn die erste Klasse der Kreuz-Grundschule besucht. Zwei von drei Stunden Sport seien dort wegen des Erlasses bereits ausgefallen. „Die Kinder sind zur Inaktivität verdonnert.“
Was sagt das Ministerium?
"Wir haben lediglich die Sicherheitsvorschriften für neue Sportarten wie Parcours angepasst und bestehende präzisiert", sagte Ministeriumssprecher Jörg Harm. Demnach dürften drei Personengruppen Sport unterrichten: entsprechende Fachlehrer, Lehrer mit einer Qualifikation durch die Bezirksregierung und langjährige Lehrer mit einer privaten Trainer-Lizenz (C-Lizenz), wenn der Schulleiter zustimme.
Wie geht es jetzt weiter?
"Wir müssen erst Bilanz ziehen", sagt Schulamtsdirektor Bandulewitz. An der Gutenberg-Schule in Dorstfeld beispielsweise gibt es zwei Fachlehrer Sport. Ob die das Programm nun alleine bestreiten müssen, weiß Schulleiterin Angela Möller noch nicht. „Wir warten auf Instruktionen.“ Bis dahin müsse keine Schule auf Bewegung verzichten, meint Bandulewitz. Wenn keine ausgebildete Kraft zur Verfügung stehe, könne im Rahmen der Initiative „Bewegungsfreudige Schule“ etwas Risikoarmes ohne Geräte auf die Beine gestellt werden – im Rahmen des Erlasses natürlich. Was genau dieser Rahmen vorgibt, soll kommende Woche bei einer Schulaufsichtskonferenz geklärt werden.