Ein Frauenarzt aus einer Dortmunder Praxis hat seine Patientinnen heimlich gefilmt - und wurde jetzt endgültig verurteilt (Symbolbild). © dpa
Dortmunder Praxis
Skandal-Frauenarzt filmte Patientinnen heimlich – Urteil jetzt endgültig
Fast zehn Jahre nach dem Film- und Fotoskandal in einer Dortmunder Gynäkologen-Praxis ist der Fall juristisch endgültig erledigt. Der Arzt hatte versucht, sich gegen das Urteil zu wehren.
Das Landgericht hatte einen Gynäkologen einer Dortmunder Praxis nach einem langwierigen Prozess Ende 2018 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Arzt Ende 2011 mindestens 25 Frauen sexuell missbraucht hat, indem er sie während der Untersuchung heimlich im Intimbereich filmte oder fotografierte.
Eine Kamera hatte der Frauenarzt an dem Untersuchungsstuhl platziert. Eine zweite steckte in einem Kugelschreiber in seiner Hemdtasche.
Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der entsetzten Frauen wurde nicht Bestandteil des Urteil, weil dieser Vorwurf zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits verjährt war.
Auch der Bundesgerichtshof hat sich ungewöhnlich lange mit der Überprüfung des Urteils auf mögliche Rechtsfehler Zeit gelassen. Der Angeklagte hatte stets behauptet, die vaginalen Untersuchungen der Patientinnen nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen zu haben. In dem Beschluss des 4. Strafsenats heißt es nun aber, die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs sei nicht zu beanstanden.
Aufgrund der vielen verstrichenen Zeit erklärte der BGH jedoch fünf Monate der Bewährungsstrafe für bereits erledigt. Dies käme jedoch nur zum Tragen, wenn die Bewährung aus welchen Gründen auch immer widerrufen werden müsste.
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