Siedler der Neubaussiedlung Erdbeerfeld ärgern sich weiter über die Abwasserberechnung

© Uwe von Schirp

Siedler der Neubaussiedlung Erdbeerfeld ärgern sich weiter über die Abwasserberechnung

rnZisternen-Ärger

Im Streit um die Abwassergebühren in der Neubausiedlung Erdbeerfeld hat die Stadt nach Einwänden der Eigentümer Flächen nachgemessen. Derweil droht neuer Ärger.

Mengede

, 25.10.2018, 18:08 Uhr / Lesedauer: 3 min

Neuer Ärger um die Nacherhebung der Abwassergebühren in der Neubausiedlung Erdbeerfeld: Nachdem in den Sommerferien die Stadtverwaltung den Eigentümern des ersten Bauabschnitts und in der Folge auch den Hausbesitzern der anderen Bauabschnitte Anhörungsbögen zugesandt hatte, erhoben viele von ihnen Einspruch.

In der Folge kamen Mitarbeiter der Stadt an die Haustüren, um die versiegelten Flächen neu zu berechnen und mittels Rauch die Abwasserführung zu prüfen. Nun herrschte seit einigen Wochen Funkstille. Neuerliche Bescheide blieben aus. „Einem Eigentümerpaar wurde derweil der in der Anhörung angegebene Betrag bereits vom Konto abgebucht“, berichtet Andreas Lamberty.

Fehlende Transparenz

Auch beim Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft klingelte das dreiköpfige Vermessungsteam der Stadt. „Eine Kopie dessen, was da festgelegt wurde, habe ich nicht bekommen. Ich durfte die Notizen noch nicht einmal fotografieren.“ Von Geheimniskrämerei berichten auch Guido Schwerte und Hubert Murawski, die beide nicht der Siedlergemeinschaft angehören.

Wie alle Eigentümer des ersten Bauabschnitts des Erdbeerfelds, haben sie sich vor 14 Jahren verpflichtet, Rigolen in ihre Gärten zu bauen, in denen das Regenwasser versickert. Die Bauarbeiten haben sie dokumentiert und bei der Bauabnahme dem Liegenschafts-, Bauordnungs- und Tiefbauamt zur Verfügung gestellt. Die Siedler berufen sich auf die Abwassergebührensatzung, nach denen ihnen 50 Prozent der Gebühren für Regenwasser erlassen wird, wenn die Zisternen ein Volumen haben, das größer ist als 35 Liter pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Das bestätigt auch die Stadtverwaltung auf Anfrage dieser Redaktion. In den Anhörungsbögen vom Sommer fehlte dieser Gebühren-Abzug. Gänzlich von Gebühren für Niederschlagswasser befreit sind laut Satzung die Eigentümer, die keinen Überlauf an ihrer Rigole haben. Überläufe sind an oberirdische Beton-Rinnen angeschlossen, die in ein Regenrückhaltebecken nördlich des Erdbeerfeldes münden.

Ärger mit den Überläufen

Andreas Lamberty hat keinen Überlauf an seiner großräumigen Zisterne unter dem Garten. In 14 Jahren sei da noch kein Tropfen übergelaufen. „Solange Wasser nicht bergauf fließt, kann auch ohne Überlauf nichts in die Rinne geflossen sein“, betont er. Aus gutem Grund: Denn dann hätte die Terrasse, die tiefer als die Zisternen-Oberkante und die Abflussrinne liegt, unter Wasser stehen müssen. Das hätte auch das Vermessungsteam festgestellt.

„Bei Planung des Baugebietes wurde aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine vollständige Versickerungsmöglichkeit des Niederschlagswassers auf den Grundstücken ausgeschlossen“, schreibt Stadtsprecherin Heike Thelen auf unsere Anfrage. „Das auf den bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke anfallende Niederschlagswasser ist über Notüberläufe in die privaten Rinnen abzuleiten. Die Rinnen leiten das Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen, hier das Regenrückhaltebecken.“

Rechtsbeistand eingeschaltet

Die Siedler berufen sich auf die 2004 getroffenen Vereinbarungen und sind stinksauer. „Wer sich auf dieses Spiel einlässt, hat Kosten für sein Leben lang“, schimpft Hubert Murawski. Er erzählt, dass die Flächen schon dreimal vermessen worden seien. „Bei mir ist die Berechnung völlig verkehrt“, sagt Guido Schwerte. Auch die neuerliche Vermessung zweifelt er an. „Da wurde auf eine grobe Skizze des Liegenschaftsamtes mit Kugelschreiber etwas hineingemalt.“

Er hat mittlerweile seine Anwältin eingeschaltet. „Und die hat nicht nur gebellt, sondern gebissen.“ Hubert Murawski bestätigt den Eindruck: „Ich habe Zweifel an der Qualität, was die Leute da aufgenommen haben.“ Er will das Verfahren gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht geklärt sehen.

Anwohner fühlt sich „wie im Tollhaus“

Warum die Stadtverwaltung erst nach 14 Jahren Gebühren – im Rahmen des gesetzlich möglichen Zeitraums rückwirkend bis 2014 – erhebt, darüber können die Siedler nur mutmaßen. Auf unsere Anfrage schreibt dazu die Stadt: „Es ist festgestellt worden, dass die Veranlagung der Grundstücke bisher nicht erfolgt ist. Dies wird nun korrigiert.“

Hubert Murawski fühlt sich „wie im Tollhaus“. Erst seien die Eigentümer in das Neubaugebiet gelockt worden, hätten Verpflichtungen unterschrieben und nun das. „Man fühlt sich als Anwohner unbetreut.“ Andreas Lamberty ist sicher, dass die Angelegenheit die Siedler noch lange beschäftigen wird. „Wir wissen nicht, was die Stadt aufschreibt und dann intern bespricht.“ Er fordert: „Die Vermessungsbögen müssen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden, um darauf reagieren zu können.“

Schlagworte: