
Martin Grebe, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund, hält für die Mieter am Herwingweg 4 in Wickede eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen. © Montage: Andreas Schröter
Seit 4 Wochen kein warmes Wasser: Bewohner wollen Miete kürzen
Hermingweg
Wochenlang ist keine Verbesserung für die Mieter des Hauses Herwingweg 4 in Wickede eingetreten. Sie haben kein warmes Wasser, und die zuständige Wohnungsgesellschaft hält sich bedeckt.
Vor mehr als zwei Wochen, am 19. August, haben wir darüber berichtet, dass einige Mieter des Hauses Herwingweg 4 in Wickede kein warmes Wasser haben. Damals bestand dieser Zustand bereits seit zwei Wochen. Am 5. September gibt’s immer noch kein warmes Wasser - also mittlerweile seit über vier Wochen.
Besonders für Mieterin Anja Jensen ist das sehr unangenehm. Sie hat eine seltene Durchblutungs-Krankheit, das Raynaud-Syndrom, und muss eigentlich bei weniger als 15 Grad Außentemperatur Handschuhe tragen, weil ihre Hände ansonsten kalkweiß werden. Es lässt sich denken, was eine kalte Dusche mit ihrem Körper macht.
Was die Mieter aber mindestens genauso ärgert wie das Fehlen von warmem Wasser, ist, dass die zuständige Wohnungsfirma, Belvona, sich nicht meldet, um den Mietern zu erklären, wie lange der Zustand noch anhält. Nun wollen sie die Miete um 30 bis 40 Prozent kürzen.
„20 Prozent Mietminderung sind angemessen“
Dazu sagt Martin Grebe, Leiter des Bereichs Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund: „Aus meiner Sicht ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen.“ Das BGB selbst regele nichts zur Höhe einer Mietminderung.
Das wäre bei der Vielzahl von möglichen Mängeln auch völlig unrealistisch. Anhaltspunkte liefern allenfalls Bewertungen von veröffentlichten Entscheidungen von Gerichten, die auch in sogenannten Mietminderungstabellen einfließen. Diese seien allerdings mit Vorsicht zu genießen.

Jörg Jensen - hier mit seinem Havanesen Butch - muss seit über vier Wochen auf warmes Wasser verzichten. Ihn ärgert, dass er nichts von der Vermieterfirma hört. © Andreas Schröter
Eine Mietminderungsquote bemesse sich immer am Einzelfall. Entscheidend sei, wie gravierend die Nutzung einer Wohnung eingeschränkt ist. Vereinfacht also, was von Wohnen und Wohnqualität noch übrig bleibe.
Der Bundesgerichtshof habe bereits 2004 entschieden: Die Versorgung einer Wohnung mit Warmwasser gehört zu den Mindeststandards, die von Vermietenden erfüllt werden müssen. Warmwasser muss also rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Der Ausfall ist für das Leben in einer Wohnung extrem gravierend und einschneidend. Daher ist eine Mietminderung von 20 Prozent für die Dauer des Ausfalls gerechtfertigt.
Auch Mieternetzwerk Dortmund befasst sich mit Belvona
Die 20 Prozent werden zeitanteilig berechnet. Im Übrigen nach einer Grundsatzentscheidung des BGH bezogen auf die Gesamtmiete, also Grundmiete und Betriebskosten.
Auch das Mieternetzwerk Dortmund von Marco Krieg hat die Firma Belvona kritisch im Blick.
Von dem Wohnungsunternehmen mit Sitz in Düsseldorf selbst war keine erneute Stellungnahme zu erhalten. Im August hatte das Unternehmen mitgeteilt, die Gas-Kombi-Thermen seien durch einen Schornsteinfeger stillgelegt worden, weil bestimmte Grenzwerte überschritten worden seien. „Die Mängelbeseitigung sollte nunmehr in Kürze erfolgen“, hieß es damals weiter.
Ich fahre täglich durch den Dortmunder Nordosten und besuche Menschen, die etwas Interessantes zu erzählen haben. Ich bin seit 1991 bei den RN. Vorher habe ich Publizistik, Germanistik und Politik studiert. Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.
