Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt aktuell gegen den Dortmunder Influencer Jean Pierre Kraemer. © dpa

Internet-Video

Schwerer Vorwurf gegen Promi-Tuner: Stand der Ermittlungen gegen JP Kraemer

Ein Video zeigt einen Autofahrer mit mehr als 100 km/h über einen Zebrastreifen brettern. Die Staatsanwaltschaft äußert sich und erklärt, was der fehlerhafte Bußgeldkatalog für den Fall bedeutet.

Dortmund

, 18.08.2020 / Lesedauer: 2 min

Youtube-Star Jean Pierre Kraemer hat Ende Juni ein Video veröffentlicht, das später neu erschienen ist - allerdings ohne eine offenbar brisante Szene. Auf einem woanders hochgeladenen Clip ist zu sehen, wie jemand, der Kraemer zumindest sehr ähnlich sieht, innerorts mit bis zu 142 km/h unterwegs ist und dabei einen Zebrastreifen überfährt.

Zwei Monate nach Veröffentlichung des Videos bestätigt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, dass die Ermittlungen gegen JP Kraemer laufen. „Es kann derzeit nicht abgesehen werden, wann das Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann“, so von Grotthuss.

Kurz nach dem Vorfall ist ein Formfehler in der Straßenverkehrsordnung aufgefallen. Es sei davon auszugehen, dass einige Fahrverbote aufgehoben werden, hieß es etwa von der Stadt Dortmund.

Kann JP Kraemer davon profitieren? „Ob der Bußgeldkatalog überhaupt zur Anwendung kommt, bleibt abzuwarten“, sagt der Oberstaatsanwalt. Kraemer werde eine Straftat vorgeworfen: Es geht um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich

Im entsprechenden Gesetz heißt es: „Wer Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Im Video waren ein Beifahrer und ein Fußgänger auf dem Bürgersteig zu sehen.

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