Graffiti in allen Farben und Größen, haufenweise Unrat und Dreck, Wildwuchs, kaputte Fenster, bröckelnder Putz: Die beiden seit Jahren leerstehenden Wohnhäuser im Dortmunder Westen sind alles andere als ein schöner Anblick.
Die Nachbarschaft stört nicht nur die Optik, sie befürchtet auch, dass von den Schrott-Immobilien eine Gefahr ausgehen könnte. „Das ist alles Müll, das muss weg“, fordert ein Anwohner. Auch von Wertminderung der eigenen Immobilien und unzufriedenen Mietern angesichts der „schrägen Häuser“ an der Wittener Straße 38 und 40 in Dortmund-Dorstfeld ist die Rede.
Die Stadt versucht die besorgten Anwohner zu beruhigen: „Die gegenwärtige Situation ist nicht von einer akuten Gefährdungslage gekennzeichnet“, schreibt die Pressestelle auf Anfrage dieser Redaktion. Genauso wurde es auch der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitgeteilt, die sich jüngst mit der Problematik befasste.
Die beiden Gebäude, die sich in Privatbesitz befänden, ständen seit vielen Jahren im Fokus bauaufsichtlicher Überwachungen. „Zwischenzeitlich wurden bereits Sicherungsmaßnahmen gefordert und durchgesetzt“, heißt es weiter. Die letzte Besichtigung durch einen Statiker der städtischen Bauaufsicht sei erst am 23. Januar 2023 erfolgt.
Stadt kann nicht eingreifen
Darüber hinaus seien der Stadt Dortmund die Hände gebunden: „Leider bestehen hinsichtlich der Instandsetzung der Gebäude seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes keine Eingriffsgrundlagen“, heißt es.
Der Grund: Weil die Vermietungsabsichten schon vor 2012 aufgegeben worden seien und die Gebäude genauso lange leer ständen, greife hier nicht die Wohnraumschutzsatzung, so die Stadt. Denn diese ist erst am 30. Juni 2012 in Kraft getreten. Seitdem gilt in Dortmund grundsätzlich ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, wozu auch Leerstand zählt.

Das Amt für Wohnen werde dennoch versuchen, mit dem Eigentümer, einer Privatperson, Kontakt aufzunehmen. „Es wird allerdings nicht erwartet, dass ein Kontakt kurzfristig zustande kommen wird“, so die Stadt.
Aus Datenschutzgründen darf sie den Namen des Eigentümers nicht nennen. Die Nachbarschaft ging bislang davon aus, dass eine zerstrittene Erbengemeinschaft der Grund für die Verwahrlosung der Gebäude ist.
„Das ist angesichts des knappen Wohnraums eine Schande“, meint ein Anwohner. Er habe beobachtet, dass sich immer wieder Personen in dem Gebäude aufhielten. Ob illegal oder nicht, könne er nicht sagen. „Oft sind Fenster geöffnet.“
Feiern oder sonstige Zusammenkünfte von Unberechtigten würden dort glücklicherweise nicht stattfinden, so der Anwohner. Vor rund zehn Jahren sei das anders gewesen. Da sei es auch schon mal vorgekommen, dass in den Häusern randaliert wurde und Gegenstände auf die Straße flogen.
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