Coronavirus
Schreibwarengeschäft startet mit großen Fragezeichen in den Lockdown
Im ersten Lockdown durfte ein Schreibwarengeschäft samt Post- und Lottoannahmestelle geöffnet bleiben. Gilt das auch für den Lockdown ab heute? Eine Dortmunder Inhaberin wartet noch auf Antworten.
Christiane Hoppe (2.v.l.) und ihr Team im Schreibwarengeschäft Köhler können auch im Lockdown weiterarbeiten. Alle Fragen sind aber noch nicht geklärt. © Köhler
Geschenkartikel, Schulmaterialien, Dekoration, Glückwunschkarten, Zeitschriften, Bücher: Das traditionsreiche Schreibwarengeschäft Köhler in Lütgendortmund hat ein großes Sortiment. Postkunden, Lottospieler und VRR-Kunden sind hier ebenfalls richtig. „Wir sind schon fast ein kleines Warenhaus“, sagt Chefin Christiane Hoppe.
Gerade diese Mischung der Angebote sorgt bei der Inhaberin für einige Unsicherheiten mit Blick auf den Lockdown. Klar ist: In Teilbereichen können sie und ihr Team weiterarbeiten. Denn Lottoannahmestellen, Poststellen und der Verkauf von Zeitschriften, Tabak sowie Bus- und Bahntickets sind laut der ab Mittwoch (16.12.) geltenden Coronaschutzverordnung nicht vom Lockdown betroffen.
Anfrage beim Ordnungsamt läuft
Ob sie das gesamte Sortiment wie im Frühjahr verkaufen darf, weiß Christiane Hoppe am Dienstagnachmittag, wenige Stunden vor Inkrafttreten der neuen Verordnung, noch nicht. Den nur wenn Post, Lotto und Co. „umsatzstärker“ sind, dürfte die andere Ware auch im Geschäft verkauft werden. „Wir wissen aber nicht, ob es nun auf die Quadratmeterzahl oder den Umsatz ankommt“, so Hoppe. Das habe sie beim Ordnungsamt schriftlich nachgefragt.
Bis zur Klärung gilt folgendes Angebot: „Buchbestellungen und andere vorbestellte Artikel können nach telefonischer Vereinbarung bei uns abgeholt werden. Natürlich werden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten“, so Hoppe. Das Geschäft an der Limbecker Straße 9-11 ist unter Tel. 0231/63 00 79 erreichbar.