Gemeindeprüfungsanstalt
Schoko-Ticket für Stadt extra teuer
Wer für sein Schoko-Ticket selbst zahlen muss, hat im vergangenen Jahr 32,10 Euro im Monat auf den Tisch gelegt. Die Stadt hat für Schüler, deren Fahrtkosten sie aufgrund des langen Schulwegs übernehmen muss, bis zu 53,50 Euro gezahlt - sagt die Gemeindeprüfungsanstalt und spricht von versteckter Subvention. Wir erklären die Hintergründe.
Das Schokoticket ist für die Stadt teurer als für andere Kunden.
Wie kommt die Gemeindeprüfungsanstalt auf die Summe von 53,50 Euro?
Die Stadt zahlt an die Verkehrsunternehmen DSW21 und VRR für elf Monate pro Jahr pauschale Abgeltungsbeträge, so wie mit der Einführung des Schoko-Tickets vertraglich vereinbart. Für die Bemessung dieses Abgeltungsbetrages wurde im Januar 2001 die Zahl der ausgegebenen Fahrkarten zugrunde gelegt und festgeschrieben. Seitdem wird der pauschale Abgeltungsbetrag jährlich angepasst an die gültigen Fahrkostentarife und die Entwicklung der gesamten Schülerzahlen. Bei 16 871 ausgegebenen Schoko-Tickets im Jahr 2014 und einem pauschalen Abgeltungsbetrag von knapp 700 000 Euro kommt das GPA auf einen „theoretischen“ Ticket-Preis von zunächst 41,50 Euro.
Das sind aber noch keine 53,50 Euro.
Stimmt. Weil man aber das Schoko-Ticket über den Schulweg hinaus nutzen kann, zahlen Eltern einen Eigenanteil von bis zu zwölf Euro. Grundsätzlich sollen diese Eigenanteile die Zahlungen des Schulträgers verringern. Die Stadt hat aber diesen Anspruch an DSW21 abgetreten. Die Beträge werden von dort in voller Höhe eingezogen. 2014 erhielten die Verkehrsunternehmen somit für ein Schoko-Ticket bei einem anspruchsberechtigten Schüler bis zu 53,50 Euro – 21,40 Euro mehr als von einem Selbstzahler.
Was sagt die Stadt dazu?
In einer Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schreibt die Schulverwaltung, das Prüfraster der GPA lasse sich nicht auf die „Organisation der Schülerbeförderung und Struktur der Datenerhebung in Dortmund anwenden.“ Eine entsprechende Anpassung sei mit einem hohen personellen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zu Prüfungszweck und -tiefe stehe. Man sei aber „überzeugt, dass die Aufgaben der Schülerbeförderung auch unter strengster Beachtung des Gesichtspunkts der Wirtschaftlichkeit wahrgenommen werden.“
Was ist die Gemeindeprüfungsanstalt?
Die GPA NRW, 2003 per Gesetz gegründet, prüft als Aufsicht des Landes Städte und Gemeinden auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit.
Hat der Prüfbericht Konsequenzen?
Die GPA empfiehlt der Stadt, sie möge die Vereinbarung mit DSW21 und VRR zu ihren Gunsten verändern. Sollte die Stadt aber mit ihrem Schoko-Ticket-Preis den Öffentlichen Personennahverkehr subventionieren wollen, dann sollte sie dies transparent tun und von den Schülerbeförderungskosten trennen. Mit dem GPA-Bericht und den Empfehlungen wird sich jetzt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates befassen.