Der Dortmunder Karl-Heinz Quednau versteht die Welt nicht mehr. Mit seiner Beschwerde über einen verdreckten und zugewucherten Stich- und Verbindungsweg wollte er lediglich das Tiefbauamt und/oder die EDG flott machen. Genau das ist zwar geschehen – gleichzeitig hat der 68-Jährige mit seinem öffentlichen Hinweis aber ungewollt unangenehme Folgen für einen Teil seiner Nachbarschaft ausgelöst.
Denn zukünftig müssen die Anliegerinnen und Anlieger des Fußwegs zwischen Provinzialstraße und Portmannsweg in Lütgendortmund selbst zum Besen greifen. Und nicht nur das. Wie es dazu kommen konnte und was genau auf die Anlieger zukommt, haben wir uns von der Stadt erklären lassen.
Wie berichtet steht der fußläufige Stich- und Verbindungsweg im Eigentum der Stadt Dortmund und ist grundsätzlich dem Tiefbauamt zugeordnet. Nun soll er im Zuge der Straßenreinigungssatzung umgewidmet werden, damit zukünftig die Anlieger den Weg reinigen. Wurden hier schlafende Hunde geweckt oder warum wurde der Weg bislang nicht gewidmet?
Dazu schreibt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann: „Im Zuge einer Überprüfung von städtischen Wegen ist aufgefallen, dass eine Widmung nicht vorliegt. Das Verfahren wird in Kürze eingeleitet.“
Wann wird der Verbindungsweg zwischen Portmannsweg und Provinzialstraße in Lütgendortmund gewidmet?
Laut Stadt wird das Widmungsverfahren bis zum Jahresende 2023 rechtskräftig abgeschlossen sein.
Welcher Paragraf der Straßenreinigungssatzung erklärt diese Art der Widmung?
„Es handelt sich um einen öffentlichen Stich-und Verbindungsweg, die Regelungen ergeben sich aus § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund nach erfolgter Widmung“, so Schürmann. Rechtsgrundlage für eine Widmung sei der § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Welche Anlieger sind hier konkret gemeint?
Alexandra Schürmann: „Betroffen sind die angrenzenden Grundstückseigentümer*innen laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund. Aus Datenschutzgründen dürfen wir keine präziseren Angaben machen.“ Anmerkung der Redaktion: Der Verbindungsweg grenzt direkt an das Areal des TuS Bövinghausen 04 e.V.. Er dürfte wahrscheinlich mit im ungeliebten Boot sitzen.
Müssen die Anlieger den Weg zukünftig ausschließlich reinigen oder auch im Winter streuen?
Nach erfolgter Widmung sind die Anliegerinnen und Anlieger laut Stadt sowohl für die Reinigung als auch die Winterwartung zuständig. Alexandra Schürmann: „Gemäß § 2 + § 3 der Straßenreinigungssatzung.“

Der Leser, der sich an unsere Redaktion gewandt hat, sagt, dass besagter Weg in den vergangenen Wintermonaten nie gestreut worden sei. Er habe als Rollstuhlfahrer den Weg bisweilen sechs oder sieben Wochen nicht nutzen können. Was sagt die Stadt dazu?
Die Reinigung des Weges sei bisher als Bedarfsreinigung durchgeführt worden, so die Stadt. „Bei Schneefall muss jedoch immer priorisiert werden, um besonders unfallträchtige, stark frequentierte Gefahrenstellen möglichst schnell zu räumen“, so Alexandra Schürmann. Eine derartige Auswahl sei nötig, weil nicht unbegrenzt Personal zur Verfügung stehe.
„Diese Reihenfolge muss also zunächst abgearbeitet werden“, schreibt die Stadtsprecherin. Dann könne es passieren, dass der Schnee bereits geschmolzen ist, bevor ein bestimmter Weg an der Reihe gewesen wäre. Alexandra Schürmann merkt an: „Aber sogar im Winter 2010/2011 gab es in Dortmund keine zusammenhängende Schneeperiode von sechs oder sieben Wochen.“
Wer haftet bei Unfällen und ähnlichem nach der Widmung – auch die Anlieger?
Die Widmung regele unter anderem die Reinigungs- und Winterdienstpflicht, so Schürmann. Aus diversen Pflichtverletzungen könne also eine Haftung der Anlieger entstehen. „Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (etwa regelmäßige Kontrolle, Beseitigung von Schlaglöchern usw. ) liegt weiterhin beim Tiefbauamt.“
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