
Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. © Martin von Braunschweig
Prozess um Kokaingeschäfte: Vorentscheidung ist bereits gefallen
Miri-Clan
Das Urteil gegen den Bruder des Dortmunder Miri-Clan-Chefs wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. In einem Aspekt ist eine Vorentscheidung allerdings bereits gefallen.
Der Bruder des Dortmunder Miri-Clan-Chefs hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dortmund Revision eingelegt. Die Richter hatten den 41-jährigen Mann aus Werl wegen der Beteiligung an kiloschweren Kokaingeschäften mit acht Jahren und zehn Monaten Haft bestraft.
Gleichzeitig hatte die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Drogen-Entziehungsklinik angeordnet. Absolviert der Mann die Therapie dort erfolgreich, kann er anschließend mit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung rechnen.
Durch Chat-Nachrichten überführt
Überführt wurde der 41-Jährige im Wesentlichen durch Chat-Nachrichten, die über den verschlüsselten Messengerdienst Encrochat ausgetauscht worden waren. Diesen Umstand hatte die Verteidigung von Beginn an zum Anlass zahlreicher Beweisanträge genommen.
Aus Sicht der Anwälte dürfen die Daten in einem deutschen Prozess nicht verwertet werden, weil Encrochat von französischen Ermittlern geknackt wurde und die Nachrichten anschließend den deutschen Behörden überlassen wurden.
Sollte sich die Revision des 41-Jährige auf diese Tatsache stützen, darf sich der Angeklagte aber wohl nur wenig Hoffnung machen. Der Bundesgerichtshof hat bereits in einem früheren Verfahren festgestellt, dass die Verwertung rechtens ist, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dient.