Am Donnerstag (26.10.) haben Polizisten des mobilen Einsatzkommandos (MEK) die Wohnung von Alexander Fuchs (41) in einem Gutshof bei Dortmund-Marten gestürmt: die Tür aufgebrochen, ihn am Boden fixiert, ihm Handschellen angelegt. So erzählt es der Betroffene. Gesucht haben die Polizisten jedoch nicht Alexander Fuchs. Sie waren in der falschen Wohnung.
„Die haben sich in der Wohnung vertan. Eigentlich durchsucht werden sollte die Wohnung eine Etage höher“, sagt Fuchs. Dort sollte sich eine Person aufhalten, die von Behörden aus dem niedersächsischen Hildesheim gesucht wurde, so Alexander Fuchs. Für ihn sei die falsche Durchsuchung eine traumatische Erfahrung gewesen.
„Sie kommen sich vor wie ein Terrorist“, sagt Alexander Fuchs. „Ich war nur froh, dass ich allein in der Wohnung war, das meine Kinder nicht dabei waren.“ Den Einsatz mitbekommen habe jedoch seine Mutter, die ebenfalls in dem Gutshof im Eigentum der Familie Fuchs wohnt. „Meine Mutter hat gesagt, sie hätte nur noch den roten Punkt auf meiner Brust gesehen.“ Gemeint ist der Laser-Punkt der Zielvorrichtung einer Schusswaffe.
Sohn „völlig verstört“
Alexander Fuchs‘ zehnjähriger Sohn erfährt telefonisch von dem Vorfall. Er sei zu der Zeit mit Alexander Fuchs‘ Frau unterwegs gewesen. „Der ist auch völlig verstört. Meine dreijährige Tochter hat das glücklicherweise alles noch nicht so mitbekommen.“
Auch ihn selbst habe der gewaltsame Eingriff in die Privatsphäre stark mitgenommen. „Ich träume da nachts von. Ob wir das alle irgendwann verarbeitet haben werden, weiß ich noch nicht“, so Alexander Fuchs. Seitdem ihn die Einsatzkräfte am Boden fixiert haben, habe er Schmerzen am Handgelenk und im Nacken.
Vorwurf der Polizeigewalt
Vorwürfe erhebt Alexander Fuchs jedoch nicht nur wegen der fälschlichen Durchsuchung, sondern auch wegen des Umgangs der niedersächsischen Polizei mit diesem Fehler. Die Dortmunder Behörde betont, dass die eingesetzten Kräfte von dort kamen.
„Die meinen, sie seien in im Recht, und dann hat sich das.“ Auch die mit einem Rammbock aufgebrochene Tür habe er selbst wieder herrichten müssen. Für eine Entschädigung oder Beschwerden, sei nur auf das Aktenzeichen des Durchsuchungsbeschlusses verwiesen worden. „Diese Polizeigewalt muss aufhören.“
Nach dem Einsatz habe er bisher nicht wieder Kontakt zur Polizei gehabt, so Alexander Fuchs. Er habe einen Anwalt eingeschaltet, der nun erst einmal Akteneinsicht erhalten müsse. Dann solle ein weiteres Vorgehen abgesprochen werden.
Gesuchter war bei Bekannten
Das Landgericht Hildesheim erklärt auf Anfrage, dass dem Mann, der verhaftet werden sollte, schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen werde. Bis zum Einsatz in Dortmund sei er flüchtig gewesen. „Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes“ sei man davon ausgegangen, dass sich im ersten und im zweiten Stock je ein Bekannter des Gesuchten aufgehalten habe, sagt Richter Jörg Heinemann.
„Dieses hat sich nach Zugriff durch die Polizei bedauerlicherweise offenbar als falsch erwiesen“, so der Gerichtssprecher. Im zweiten Obergeschoss sei der Gesuchte festgenommen worden, „allerdings zeigte sich beim Zugriff, dass die Wohnung im ersten OG nicht eine der Kontaktpersonen des Angeklagten, sondern eine offenbar unbeteiligte Person bewohnt“.
Sachschaden ersetzen
Der Richter gehe „nach derzeitigem Stand“ davon aus, dass der durch den Einsatz entstandene Sachschaden im Rahmen eines sogenannten Amtshaftungsanspruchs ersetzt wird. Ob Alexander Fuchs Ansprüche auf Schmerzensgeld haben könnte, könne Heinemann nicht abschließend bewerten, weil ihm der gesamte Vorgang noch nicht vorliege. Aus demselben Grund könne er auch keine Angaben zum Verhalten der Polizeibeamten vor Ort machen.
Den eigentlich ins Visier geratenen Nachbarn habe Alexander Fuchs gesagt, dass sie sich eine neue Wohnung suchen sollen. „Ich will hier meine Kinder in Sicherheit wissen“, so der Vermieter.
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