Landgericht Dortmund
Patientinnen heimlich gefilmt: Bewährungschance für Frauenarzt (58)
Urteil im Prozess gegen den filmenden Frauenarzt aus Dortmund: Das Landgericht hat am Montag wegen 25-fachen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen 22 Monate Haft auf Bewährung verhängt.
Der angeklagte Frauenarzt (links) und sein Verteidiger Oliver Allesch (rechts) kurz vor der Urteilsberatung. © Werner von Braunschweig
Dass der geständige Angeklagte eine Bewährungschance erhält, war keine Überraschung mehr: Auf diesen juristischen Deal hatten sich alle Beteiligten im Vorfeld bereits geeinigt. Einzig die Höhe der Bewährungsstrafe war am Ende noch unklar gewesen. Mit 22 Monaten wählte die 31. Strafkammer fast genau die Mitte zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre) und der Verteidigung (eineinhalb Jahre).
Kamera im Behandlungsstuhl versteckt
Der Skandal um den filmenden Frauenarzt war Mitte 2012 durch eine Auszubildende ans Licht gekommen. Laut Urteil hatte der 58-Jährige in seiner Dortmunder Praxis nicht nur in der Auffangschale des gynäkolischen Behandlungsstuhls eine Kamera angebracht. Daneben soll er von seinen ahnungslosen Patientinnen auch Bilder und Videos über einen Kamera-Kugelschreiber in seiner Brusttasche angefertigt haben.
Zuletzt hatte der Frauenarzt über seinen Verteidiger Oliver Allesch auch einräumen lassen, die Intimbilder-Sammlung zu seinen eigenen sexuellen Zwecken erstellt zu haben. Richter Ulf Pennig sprach in der Urteilbegründung von einem "manipulativen und gut organisierten Vorgehen" und einem "hohen Vertrauensbruch".
Es sei, so Richter Pennig weiter, kaum eine Situation denkbar, in der eine Patientin einem Mediziner mehr Vertrauen entgegenbringe, "als bei einer gynäkologischen Behandlung unter Nutzung eines gynäkologischen Stuhls".
Schmerzensgeld gezahlt
Lange zurück liegende Tatserie, keine Vorstrafen, erfolgte Schmerzensgeldzahlungen: Dass sich für den filmdenden Frauenarzt überhaupt der Türspalt zu einer Bewährungschance geöffnet habe, lag laut Gericht an einer Vielzahl von gravierenden Strafmilderungsgründen.
"Wir haben nicht verkannt, dass das Geständnis sehr spät gekommen ist", sagte Richter Ulf Pennig. "Nichtsdestotrotz hatte es aber die sehr wichtige Folge, dass keine der betroffenen Frauen hier vor Gericht aussagen musste." An die zwei betroffenen Frauen, die sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen ansgeschlossen hatten, hat der 58-Jährige jeweils 1500 Euro Schmerzensgeld bezahlt.
Kein Berufsverbot verhängt
Dass der Mediziner bereits mehr als sieben Jahren keine ärztliche Zulassung mehr besitzt, stuften die Richter als "faktisches Berufsverbot" ein. Die Verhängung eines darüber hinaus gehenden Berufsverbots hielten die Richter daher für nicht angezeigt.
Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses. Aufgrund von Verfahrensverzögerungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren, die aber nicht dem Frauenarzt anzulasten sind, gelten laut Urteil vier Monate der Bewährungshaftstrafe bereits als vollstreckt.