Oesterstraße: Stadt lehnt weitere Schulwegsicherungen ab

© Andreas Schröter

Oesterstraße: Stadt lehnt weitere Schulwegsicherungen ab

rnNetto Oesterstraße

Keine Zebrastreifen und keine Tempo-30-Zone: Die Stadt will an den Netto-Zufahrten an Oesterstraße und Hohenbuschei-Gebiet bei dem Stand der Dinge bleiben. Immerhin gibt‘s Bodenschwellen.

Brackel

, 12.06.2019, 11:42 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die beiden Zufahrten zum Netto an der Oesterstraße werden gerne als Abkürzung zum und vom Wohngebiet Hohenbuschei benutzt. Gefährdet werden durch zu schnell fahrende Autos die Kunden auf dem Parkplatz selbst, aber auch Passanten und vor allem die vielen Schüler, die beide Grundstückszufahrten überqueren und praktisch zwei Straßen überqueren müssen. Besorgte Eltern haben auf dieses Problem bereits vor gut eineinhalb Jahren in der Bezirksvertretung Brackel aufmerksam gemacht.

Zu verschiedenen Vorschlägen und Diskussionsbeiträgen, die die Bezirksvertretung damals an die Stadtverwaltung weitergeleitet haben, liegt nun eine Antwort von Stadtrat Arnulf Rybicki vor. Hier seine wesentlichen Argumente gegen die Vorschläge:

  • Schwellen auf dem Bürgersteig an beiden Einfahrten, um das Tempo zu senken: Gehwege müssen für die barrierefreie Benutzung ohne Hindernisse benutzbar bleiben. Schwellen oder ähnliche Elemente können deshalb nicht verwendet werden.
  • Zufahrt Oesterstraße: Rückbau auf zwei Spuren: Der Eigentümer des Netto-Grundstückes hat im November 2017 zwei Fahrbahnschwellen im Verbindungsweg zwischen Parkplatz und Hohenbuscheiallee installiert - außerdem Schranken in der Ein- und Ausfahrt zur Oesterstraße. Eine Veränderung werde derzeit nicht beabsichtigt.
  • Zufahrt Oesterstraße: Zebrastreifen auf dem Gehweg quer zur Einfahrt, eventuell auch Stopp-Schilder: Ein solcher Zebrastreifen sei generell nur auf der Fahrbahn zulässig. Auch die Aufstellung eines „Stop“-Schildes komme nicht in Betracht, da der motorisierte Verkehr nach den allgemeinen Vorschriften der StVO den Fußgängern in solchen Zufahrtsbereichen grundsätzlich Vorrang gewähren müsse.

Bodenwellen sind auf der Zufahrt zum Hohenbuschei-Gebiet aufgebracht.

Bodenwellen sind auf der Zufahrt zum Hohenbuschei-Gebiet aufgebracht. © Andreas Schröter

  • Beide Querungshilfen an der Oesterstraße als Zebrastreifen ausbauen:
    Es seien an allen drei vorhandenen Querungshilfen Verkehrszählungen durchgeführt worden und zwar jeweils an Schultagen und in der morgendlichen „Schüler-Rush-Hour“. Die Querungshilfe nördlich der Einmündung Örlingweg (Nahbereich Schulzentrum) dürfe aufgrund der Nähe zur vorhandenen Ampel (70 Meter Entfernung) nicht als Fußgängerüberweg ausgebaut werden. Bei den weiteren Querungshilfen (nördlich der Einmündung Epkingstraße und nördlich Örlingweg in Höhe „Backhaus Grobe“) werde die vorgegebene Fußgängerverkehrsstärke nicht annähernd erreicht.
  • Oesterstraße komplett als Tempo-30-Zone einrichten:
    Die Oesterstraße gehöre zum Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Dortmund, sodass grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Im Bereich der Geschwister-Scholl-Gesamtschule werde entsprechend den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO ein streckenbezogenes Tempolimit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Eine weitere Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung sei in der Oesterstraße nicht
    möglich.
Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Brackel, deren Mitglieder am Donnerstag (13.6.), 16 Uhr, zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung im Kultur- und Bildungszentrum Balou an der Oberdorfstraße 23 zusammenkommen. Am Beginn steht eine Einwohnerfragestunde, in der die Bürger Fragen stellen oder auf Probleme aufmerksam machen können, die in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung fallen.