Mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf soll ein 36-jähriger Mann im Oktober vor dem Hauptbahnhof einen anderen Mann misshandelt haben. Das Opfer erlitt bei der Attacke so schwere Verletzungen, dass es Stunden später im Krankenhaus starb. Jetzt beschäftigt der Fall das Schwurgericht.
Der 36-Jährige muss dabei aber wohl keine klassische Bestrafung befürchten. Er gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Das Gericht muss deshalb allein die Frage beantworten, ob er für unbestimmte Zeit in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden muss.

Gutachter kommt ab Mai
Die Staatsanwaltschaft hat sich in dieser Frage bereits klar positioniert: „Ohne Behandlung sind weitere schwere Straftaten zu erwarten“, sagte die Sitzungsvertreterin am ersten Verhandlungstag. Sie hält den 36-Jährigen für eine Gefahr für die Allgemeinheit.
In erster Linie muss diese Frage jedoch von einem psychiatrischen Sachverständigen beantwortet werden. Der Gutachter kann aber erst im Mai persönlich an der Verhandlung teilnehmen.
Auf den Hals gestellt
Deshalb will das Gericht auch erst dann hören, was der Beschuldigte selbst zu der ihm vorgeworfenen Tat zu sagen hat.
Laut Polizei soll er sich damals sogar mehrere Sekunden lang auf den Hals seines bereits wehrlos am Boden liegenden Kontrahenten gestellt haben.