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Was die Fünf-Personen-Regel für Spielplätze, Kirchen und Co. bedeutet
Coronavirus
Dortmund gilt jetzt als Corona-Hotspot. Das bedeutet auch, dass jetzt nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen dürfen. Ein Überblick, was das für den Alltag bedeutet.
Seit Mittwoch (14. Oktober) ist Dortmund offiziell ein Corona-Hotspot. Erstmals wurde die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen übertroffen. Am Donnerstag (15. Oktober) schätzt die Stadt die 7-Tage-Inzidenz auf 60.
Die Überschreitung der 50er-Schwelle hat einige Konsequenzen für die Bevölkerung. Beispielsweise müssen nun in Dortmund alle Privatfeiern ab elf Personen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Eine weitere Einschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.
Wir geben einige Antworten auf Fragen, die zu dieser neuen Regelung entstanden sind.
Wie ist die Regelung bei Tagesmüttern? Dürfen diese nur noch eine begrenztere Zahl an Kindern aufnehmen?
Hier gilt laut Stadt die gleiche Regelung wie in den Kitas. Das heißt, Kinder dürfen in einer Gruppe zusammenkommen. „Die Beschränkung auf fünf Personen bezieht sich auf den privaten Bereich. Da Tagesmütter im beruflich mit Kindern arbeiten, sind sie hier von der Regelung ausgenommen“, erklärte Dortmunds Rechtsdezernent Norbert Dahmen.
Dürfen Treffen in Begegnungsstätten, etwa der Awo oder der Diakonie, trotz der Beschränkung auf fünf Personen weiterhin stattfinden?
Grundsätzlich hänge die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit der Größe des jeweiligen Raumes zusammen, in dem sich die Menschen treffen, so Dahmen. „Für Räumlichkeiten in den Begegnungsstätten gibt es feste Konzepte, wo Stühle und Tische stehen dürfen. Zudem bleibt es dabei, dass in Innenräumen insgesamt bis zu 250 Personen zusammen kommen dürfen“, so Dahmen. Allerdings nur, wenn die Räume groß genug sind.
Hat die Begrenzung auf fünf Personen Auswirkungen auf Gottesdienste? Dürfen hier jetzt weniger Menschen dran teilnehmen?
Hier bleibt alles wie gehabt. Das bestätigte der Rechtsdezernent. Die Kirchen würden die Abstandsgebote bisher ausreichend umsetzen. Die Regeln werden eingehalten, sagte Dahmen, der sich am Mittwochmorgen (14. Oktober) mit Vertretern der Kirchen über den aktuellen Stand und Planungen zu Advents- und Weihnachtsgottesdiensten austauschte.
Hat die neue Regelung Auswirkungen auf Spielplätze oder dürfen hier beliebig viele Kinder zusammenkommen?
Kinder dürfen sich weiterhin mit anderen Kindern auf Spielplätzen treffen. Die Beschränkung auf fünf Personen gilt hier nicht. „Ein Betretungsverbot von Spielplätzen, wie es dies zu Anfang der Pandemie gab, ist nicht noch einmal beabsichtigt“, erklärte Dahmen.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
