Neuer Höhepunkt im Golfplatz-Streit Initiative fordert Kündigung der Pacht – Club äußert sich

Neuer Höhepunkt im Golfplatz-Streit: Initiative fordert Kündigung der Pacht
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Im Streit um den Golfplatz Syburg sind viele Fragen offen. Kommt der Zaun nun weg oder nicht? Wird der alte Weg über den Platz wieder geöffnet? Erhalten Bahnen aus Sicherheitsgründen Fangnetze?

Aktuell ist eine neue, entscheidende Frage hinzugekommen: Kündigt die Stadt Dortmund den Pachtvertrag mit dem Golfclub? Diese Forderung trug am Dienstag (7.3.) Uli Beckmann in der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde als Bürger-Eingabe vor. 35 Mitstreiter haben die Eingabe unterzeichnet.

Es sei davon auszugehen, dass der Club nach wie vor nicht bereit ist, den Forderungen des Liegenschaftsamtes nachzukommen. Wegen des „zerrütteten Verhältnisses“ sei eine außerordentliche Kündigung möglich.

Stadt Dortmund fordert Öffnung

Die Bezirksvertretung Hörde hatte bereits im Dezember einstimmig beschlossen, das Hin und Her um Zaun und Weg zu beenden und den Abriss der Umzäunung zu verlangen. Die Stadt Dortmund als Verpächterin forderte den Golfclub am 7. Dezember auf, den Zaun zu öffnen und den im Pachtvertrag geschützten Fußweg wieder begehbar zu machen.

Und mehr noch: Es sollten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, „die eine gefahrlose Querung des Pachtgeländes an dieser Stelle ermöglichen“. Als geeignete Maßnahmen werden die Verlegung der Golfbahnen oder das Anbringen von Ballfangzäunen genannt. Gegen das Eindringen der Wildschweine an der Stelle könnte beim Umweltamt ein Wildgitter beantragt werden.

Ulrich Beckmann hat mit einer Petition und Unterschriftenlisten Hunderte von Unterstützern aktiviert.
Ulrich Beckmann hat mit einer Petition und Unterschriftenlisten Hunderte von Unterstützern aktiviert. © Beckmann

Obwohl das Liegenschaftsamt in dem Schreiben betont, dass kein weiterer Verhandlungsspielraum bestehe, „da jegliche Versuche, eine gütliche Einigung zu erzielen, gescheitert sind“, ist bislang nichts Sichtbares geschehen.

Wie die Stadt darauf reagieren wird, teilt die Presseabteilung auch auf wiederholtes Nachfragen mit Hinweis auf ein „laufendes Anhörungsverfahren“ nicht mit. Dafür hat kürzlich der Golfclub selbst erstmals umfassend Stellung bezogen. Man sei seit der Platzeröffnung 1959 „einer guten Nachbarschaft verpflichtet“, heißt es in der Pressemitteilung. Beim Thema Wegerecht sehe man „grundsätzliche Missverständnisse“.

Club sagt: „Unverantwortlich“

Noch wichtiger sei dem Club in dem Punkt aber der Schutz der Fußgänger. „Eine Öffnung des Golfplatzes wäre unverantwortlich“, heißt es in der Erklärung. Jahrzehntelang funktionierte das Nebeneinander zwar. Es habe aber schon den einen oder anderen Unfall gegeben, erklärt Club-Präsidentin Andrea Marx.

Daher heißt es in der Erklärung weiter: „Das Betreten des Sportplatzes durch Spaziergänger und Wanderer ist zum Schutz von Leib und Leben untersagt. Das gilt mit oder ohne Zaun. Der Wildschutzzaun schützt den Meisterschaftsplatz vor Wildschäden, sonst ändert sich nichts.“

„Doch“, sagen die Gegner, „der Zaun versperrt vertragswidrigerweise die Wegeverbindung. So sehen es auch Hunderte Bürgerinnen und Bürger, die sich der entsprechenden Petition angeschlossen haben. Und wohl auch die Stadt, indem sie die Öffnung fordert und dazu umfangreiche Sicherungsmaßnahmen.

Der Club aber steht auf dem Standpunkt: „Es gibt kein Wegerecht.“ Mit ihren Münsteraner Anwälten berufen sie sich auf den Flächennutzungsplan von 1974 und den Landschaftsplan der Stadt Dortmund, in denen keine Wege verzeichnet seien. „Fakt ist, dass der Landschaftsplan das Anlegen von Wegen verbietet.“

Der Golfplatz Syburg liegt idyllisch im Süden Dortmunds.
Der Golfplatz Syburg liegt idyllisch im Süden Dortmunds. © Dieter Menne

Das sei ja auch nicht gefordert, sondern es solle lediglich der alte Weg wieder zugänglich sein, sagt Uli Beckmann. Hingegen sei der Weg, den die Golfer jenseits des Zauns am südöstlichen Rand des Platzes angelegt haben, tatsächlich neu und zudem gefährlich.

Der Club teilt mit, er nutze den Platz „nach geltendem Recht“. Allerdings gibt Präsidentin Andrea Marx, was den Elektrozaun angeht, Versäumnisse zu. Ein solcher baulicher Eingriff hätte laut Pachtvertrag und Regeln des Landschaftsschutzes beantragt werden müssen. „Wir wussten einfach nicht, dass wir eine Genehmigung gebraucht hätten.“

„Es muss etwas passieren“

Die Hörder SPD unterstützt die Forderung der Bürger und stellt die Frage an die Verwaltung, „ob und wann eine Kündigung des Pachtvertrags vorgesehen ist“. „Irgendwann muss auch mal etwas passieren. Laut Schriftverkehr soll es keinen Verhandlungsspielraum mehr geben. Und doch ist nichts geschehen“, sagte Fraktionsvorsitzender Werner Sauerländer.

Hartmut Schulze-Velmede von den Grünen brachte noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion ein: „Es ist die Frage, ob hier durch den definitiv nicht genehmigten Zaun nicht eine Gefährdung des Natur- und Landschaftsschutzes besteht.“ Dies besonders durch die beginnende Brut- und Setzzeit. „Wenn Gefahr im Verzug besteht, müsste der Zaun dann nicht unverzüglich entfernt werden?“

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