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Nach Wirbel um Grundstückskäufe: Darf EDG-Chef bleiben?
Entsorgung Dortmund
Vor Monaten waren Fragen zu Grundstückskäufen der EDG aufgetaucht. Geschäftsführer Frank Hengstenberg musste um seine Vertragsverlängerung bangen. Gutachter haben jetzt ihre Einschätzung abgegeben.
Es waren keine guten Signale, die Frank Hengstenberg (CDU), kaufmännischer Geschäftsführer der EDG, vor Monaten vernommen hatte. Sowohl die Stadt als auch DSW21 als Gesellschafter der EDG hatten anklingen lassen, dass sein Vertrag nicht verlängert werde. Er endet im Februar 2023. Zwischenzeitlich gab es sogar Überlegungen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Konkrete Gründe für die Ankündigungen blieben eher im Vagen. Wochen später tauchten dann Fragen um einen Grundstückskauf an der Hannöverschen Straße 78/82 auf. Die EDG hatte die Fläche 2019 im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau ihres Betriebshofes übernommen. Für Irritationen sorgte vor allem das im Kaufpreis enthaltene Wohnhaus, das auf dem Grundstück steht.
Da es sich um ein Gewerbegebiet handele, sei eine Vermietung zu Wohnzwecken „illegal“ und verbiete sich, hieß es. Der Kauf, so der Tenor, sei für die EDG nutzlos gewesen. Das Gebäude müsse wohl abgerissen werden.
„Nichts, was eine Vertragsauflösung begründet“
Die EDG-Gesellschafter und die EDG-Aufsichtsräte wollten Klarheit. Und beschlossen bei einer Sondersitzung im Juli, den Fall externen Gutachtern vorzulegen. Inzwischen haben die beauftragten Wirtschaftsprüfer von PWC (Pricewaterhouse Coopers) ihren Job gemacht – und sich auf Bitten der Gremien über gleich acht Grundstückskäufe der EDG in den zurückliegenden sechs Jahren gebeugt.
Am Freitag (3.9.) stellten sie ihre Ergebnisse in einer Sondersitzung des Aufsichtsrates vor. Fazit der Prüfer: Unregelmäßigkeiten oder grobe Verstöße gegen die Prozesse rund um die Grundstückskäufe seien nicht zu erkennen. Ebenso wenig etwaige Verstöße bei den jeweiligen Abstimmungsprozessen mit den Gesellschaftern. Wie es heißt, habe es lediglich bei der Dokumentation der Unterlagen eine „leichte Rüge“ gegeben – angeblich soll nicht jeder Schritt schriftlich festgehalten worden sein.
„Da ist nichts, was eine Vertragsauflösung begründen würde“, heißt es in Kreisen der EDG-Gremien. Konsequenz: Den EDG-Aufsichtsräten wurde die zuletzt noch verweigerte Entlastung fürs zurückliegende Geschäftsjahr erteilt. Die zurzeit zweiköpfige EDG-Geschäftsführung in Personen von Frank Hengstenberg und Bastian Prange dürfen darauf in der regulären Aufsichtsratssitzung am 24. September hoffen.
„Die CDU sieht sich in ihrer Haltung bestätigt“
Ein Kommentar zu den internen Vorgängen war am Montag (6.9.) von keinem der Beteiligten zu bekommen. CDU-Fraktionschef Jendrik Suck war über das Ergebnis der Prüfung längst im Bilde. „Die CDU sieht sich in ihrer Haltung bestätigt“, sagte Suck auf Anfrage.
Gefragt, ob die CDU nun weiter an der Seite von Hengstenberg stehe, verwies Suck auf frühere Aussagen. Tenor: Sollte die Prüfung keine Verstöße ans Licht bringen, werde die CDU an Hengstenberg nicht nur festhalten. Sondern sich darüber hinaus für eine vorzeitige Vertragsverlängerung starkmachen.
Dafür bedarf es einer politischen Mehrheit im Rat der Stadt. Die SPD hatte sich die Personalie um den kaufmännischen EDG-Chef bis zuletzt offengehalten. Wie es aussieht, soll sich daran zumindest kurzfristig wenig ändern.
Auf Anfrage ließ sich SPD-Fraktionsvorsitzende Carla Neumann-Lieven so zitieren: „Der Aufsichtsrat hat seine Arbeit gemacht und offene Fragen untersuchen lassen.“ Das entspreche auch dem Compliance-Gedanken einer guten Unternehmensführung, der man verpflichtet sei.
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.