Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 48-Jährigen am 29.8. an einem Lidl-Supermarkt an der Schützenstraße in Dortmunds Nordstadt ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt wegen Mordes.
Das Opfer hatte im Krankenhaus tagelang um sein Leben gekämpft und erlag dann in der Nacht zu Freitag (1.9.) seinen Verletzungen. Zuvor war es um ein versuchtes Tötungsdelikt gegangen. Mit dem Tod des Mannes geht es jetzt um Mord.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Jugendliche. Ein 16-Jähriger soll dem Mann mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Wie Staatsanwältin Gülkiz Yazir am Montag (4.9.) mitteilt, habe er nach wie vor keine Angaben zur Tat gemacht. Er werde durch einen Anwalt vertreten.
Zwei mutmaßlich Beteiligte auf freiem Fuß
Bei den beiden anderen Verdächtigen bestehe kein dringender Tatverdacht wegen eines eventuellen Tötungsvorsatzes, sagte Staatsanwältin Gülkiz Yazir. Die 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen sind auf freiem Fuß, sie hätten sich beide zu der Tat geäußert. Beide Jugendlichen hatten sich nach der Veröffentlichung von Fahndungsfotos selbst gestellt. Die Ermittlungen laufen weiter.
Bei den Befragungen nannte einer der Beschuldigten als Motiv des Messerangriffs, dass der 48-Jährige Geschwister des 16-Jährigen sexuell missbraucht haben soll.
Zu einem „Bild“-Bericht, dem zufolge es sich womöglich um einen „Rache-Akt an einem mutmaßlichen Kinderschänder“ handeln könnte, erläuterte Yazir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auch noch einmal: Einer der beiden Tatverdächtigen, die aktuell nicht in Untersuchungshaft sitzen, habe das so angegeben.
Die Staatsanwältin nannte zu dem Vorwurf ein Aktenzeichen eines Verfahrens beim Amtsgericht Dortmund aus dem Jahr 2021. Das Amtsgericht bestätigt, dass unter diesem Aktenzeichen ein Verfahren gegen einen Dortmunder wegen sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen anhängig ist.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Wie Gerichtssprecher Michael Tebbe unserer Redaktion erklärt, sei für das Amtsgericht allein aufgrund des Aktenzeichens aber kein Bezug zu dem Fall auf dem Lidl-Parkplatz nachvollziehbar. Ob es sich zweifelsfrei um das Opfer aus der Nordstadt handle, ließe sich aus Sicht des Amtsgerichts somit nicht sagen. Tebbe könne lediglich den Vorwurf zum genannten Aktenzeichen mitteilten.
„Inwiefern es dort Zusammenhänge gibt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln“, sagt Tebbe. „Für uns als Gericht verbietet es sich, dass wir uns in diese Ermittlungen einmischen.“ Im Verfahren mit dem genannten Aktenzeichen geht es um fünf Fälle sexuellen Missbrauchs in den Jahren 2017, 2019 und 2020. Die zwei mutmaßlich geschädigten Kinder seien zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahren gewesen.
Mit Material von dpa
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