An der Denkmalstraße in Husen ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Das hatten die Grünen in der Bezirksvertretung Scharnhorst im September 2022 kritisiert. Die Regelung führe zu Behinderungen von Fußgängern, die mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator unterwegs seien - besonders, wenn sie sich begegnen.
Die Restbreite für Fußgänger betrage lediglich einen Meter. Die Grünen fragten damals: „Wir kann es passieren, dass eine solche Einschränkung der Rechte von Fußgängern durch Aufstellung entsprechender Schilder quasi legalisiert wurde?“
Dazu teilt die Stadtverwaltung nun mit: „Die Belange der Fußgänger werden heutzutage höher bewertet als in der Vergangenheit. Im konkreten Fall kann nicht mehr nachvollzogen werden, warum die Entscheidung seinerzeit so getroffen wurde.“
Ausreichende Restbreite
Um den Fußgängerschutz zu verbessern, könne in dem Bereich der Denkmalstraße zukünftig das halbseitige Gehwegparken angeordnet werden. Es würde eine ausreichende Restbreite der Gehwege für die Fußgänger von etwa zwei Metern bleiben. Die Fahrbahn sei 5,50 bis 6 Meter breit, sodass bei halbseitigem Gehwegparken eine Restbreite der Fahrbahn von etwa 3,50 Meter bleiben würde.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist für die Fahrbahn eine Restbreite von mindestens 3,05 Meter vorgeschrieben.
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