Der „Garagenmord-Prozess“ gegen einen Pizzakurier (27) aus der Nordstadt steuert auf das Ende zu. Stand jetzt wollen die Richter am Bochumer Landgericht am 24. November die Schlussvorträge entgegennehmen, fünf Tage später (29.11.) dann das Urteil verkünden. Kein Geheimnis ist: Es geht um die absolute Höchststrafe.
„Hass auf deutsche Staatsangehörige“
Laut Anklage hat der Pizzakurier am 7. März einen Dortmunder Telekom-Mitarbeiter wegen eines vorherigen Verkehrsstreits getötet.
Das spätere Opfer hatte in seiner Garage gerade seinen Audi TT gestartet, als der aus der Türkei stammende Angeklagte den Mann durch Pistolenschüsse in Kopf und Gesicht (und außerdem einen Herzdurchschuss) geradezu hingerichtet haben soll. Als Motiv spricht die Anklage unter anderem auch von „Hass auf deutsche Staatsangehörige“.
Außerdem wird dem 27-Jährigen vorgeworfen, bereits im Dezember 2022 auf offener Straße einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Unternehmer im Dortmunder Süden verübt zu haben. Dem 64-Jährigen war seinerzeit der Porsche geraubt worden.
Seit Prozessbeginn (12.9.) schweigt der 27-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Beweislast gegen ihn wiegt jedoch schwer.
Den mitangeklagten Überfall auf den Dortmunder Unternehmer soll der 27-Jährige im Vorfeld gegenüber zwei Sachverständigen sogar weitestgehend eingeräumt haben, dabei jedoch auch darauf verwiesen haben, dass ein „schwarzes Gesicht“ ihm zuvor befohlen habe, „schlechte Sachen zu machen“.
Der Unternehmer habe ihn angeblich vor Jahren im Rahmen eines Autoverkaufs angegrinst und um Geld geprellt, hieß es.
Fest steht: Der (Vor-)Name des Unternehmers stand auch auf einer Art Feindesliste mit dem Namen „Höllenmenschen“, die in einer Notizdatei auf dem Handy des Angeklagten abgelegt war. Ein Zufallsopfer war der Dortmunder demnach wohl keinesfalls.
Mitangeklagter belastet Pizzakurier
Mit Blick auf die Ermordung des Telekom-Mitarbeiters belasten den Pizzakurier unter anderem Funkzellen-Auswertungen und Spurenuntersuchungen an den tödlichen Projektilen.
Außerdem hatte ein Mitangeklagter aus Witten, der ihn kurz nach dem „Garagenmord“ vom Tatort abgeholt haben soll, zuletzt im Prozess erklärt, dass der Pizzakurier ihm damals erzählt habe, gerade jemanden erschossen zu haben.
Auch abgehörte Telefonate nach dem Mord, als der Pizzakurier und der Mitangeklagte bereits ins Visier der Ermittler geraten waren, festigen den Tatverdacht.
Beide Männer sprachen in einem Telefonat unter anderem ausführlich über die „Audisache“. Der 27-Jährige sagte im selben Gespräch zu dem Mitangeklagten: „Du bist auch Teil der Geschichte.“
Telefongespräche voller Hass
Auch der in der Anklage von Staatsanwalt Philipp Rademacher explizit erwähnte „Deutschen-Hass“ fußt vor allem auf Äußerungen in Telefongesprächen. Immer wieder soll der 27-Jährige dabei seinen Deutschen-Hass regelrecht beschworen haben.
Während eines abgehörten Telefonats gerät der Pizzakurier offenbar zeitgleich in einen Verkehrskonflikt, beschimpft einen Fahrradfahrer als: „Du bist ein Schwanz, weißt du das? Scheiß-Deutscher!“ Um seinem Gesprächspartner dann sofort erklären: „Ich schwöre Bruder, ich würde dem in den Kopf schießen und dann weiterfahren.“ Die Staatsanwaltschaft geht in der Gesamtschau von immensem Hass des 27-Jährigen auf Deutsche aus, außerdem von vertieften Tötungs- und Gewaltfantasien.
Sicherungsverwahrung droht
Neben der Anordnung von Sicherungsverwahrung (Endlos-Haft) ist mit Blick auf eine besondere Verwerflichkeit der angenommenen Tatausführung und des angenommenen Tatmotivs auch damit zu rechnen, dass für den 27-Jährigen am Ende die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil im Raum steht.
Bei einer Mordverurteilung zu lebenslanger Haft wäre dann eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
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